Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Menschen“

Urheberrechtsverstöße an dem Film „Menschen“ werden derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

In dem Abmahnschreiben wird dem betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen, den Film innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Usern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem jeweiligen Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung, wird der Abgemahnte aufgefordert:

  • die Datei sofort und dauerhaft zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und
  • einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Abmahnung erhalten – was tun?

Viele der Adressaten eines solchen Abmahnschreibens sind überfordert und wissen nicht, ob und wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollen. In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Dies kann Ihre Situation nur verschlechtern. Es kann dazu kommen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Stattdessen raten wir Ihnen dazu, Kontakt mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen. Dieser kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte ohne juristische Überprüfung nicht unterschrieben werden. Sie kann zu weitgehend sein und Formulierungen enthalten, die Sie benachteiligen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Unterlassungserklärung von einem erfahrenen Rechtsanwalt abändern zu lassen. Sie sollte sich nur auf die nötigsten Angaben beziehen und möglichst zu Ihren Gunsten sein.

Der pauschale Abgeltungsbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammen. Soweit Sie nicht als Täter für die Urheberrechtsverletzung haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Dieser fällt bei der sogenannten Störerhaftung weg. Ganz von der Haftung sind Sie befreit, wenn die Rechtsverletzung von einem Dritten verübt wurde, der ein volljähriges Familienmitglied ist und selbst für die Rechtsverletzung haftet (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). Auch wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Beispiel Ihrem Kind das Filesharing verboten haben und alles Zumutbare unternommen haben, dass über Ihren Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzungen verübt wird, können Sie sich von der Haftung befreien.

Wenn auch Sie Post von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Menschen“ erhalten haben, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Sie erhalten unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und wir werden Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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