„Beatport Electro House Top 100“ – Abmahnung durch Daniel Sebastian

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab. Hierbei wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen den Chartcontainer „Beatport Electro House Top 100“ über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk durch ein unerlaubtes Anbieten verbreitet und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dessen werden die Betroffenen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben so wie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Auf dem Container befinden sich folgende Musiktitel:

  1. Wave Your Hands – Bassjackers,Thomas Newson
  2. I Want You To Know – Zedd,Selena Gomes
  3. Crunk – Afrojack Edit – Karim Mika, Daniel Forster
  4. Rage – Original Mix“   – Sander Van Doorn, Firebeatz, Julian Jordan
  5. Once Again – Original Mix – Headhunterz
  6. Pros & iCons – Original Mix – Daddys Groove

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian bietet in Namen der DigiRights Administration GmbH an die Streitigkeit gegen Zahlung eines Abgeltungsbetrag, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Regelmäßig wird der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilige. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Andererseits kann es unter Umständen ratsam sein eine Unterlassungserklärung abzugeben um weiter rechtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden. Insbesondere kann es hier sogar ratsam sein, eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, da es sich um den urheberrechtlich geschützten Chartcontainer „Beatport Electro House Top 100“ handelt. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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