„Midnight in Paris“ – Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen momentan vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Midnight in Paris“ des Regisseurs Woody Allen ab.

Die romantische Filmkomödie aus dem Jahr 2011 soll mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sein. Dadurch wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht. Die erforderliche vorherige Einwilligung des Rechteinhabers hat es nicht gegeben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht aufgrund der Rechtsverletzung Unterlassungs-, sowie Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Während die Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.106,00 Euro zusammengefasst wurden, zielt der Unterlassungsanspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie reagiere ich auf eine urheberrechtliche Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten hatten, so sollten Sie Ruhe bewahren. Zunächst sollten Sie sich die von der Gegenseite gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser gilt es zu handeln, da Sie sich sonst der Gefahr ausgesetzt sehen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und die Haftungsfrage klären. Diese kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Unter anderem kann sie folgende Angaben enthalten:

  • ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann und/oder
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung und/ oder
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite und/ oder
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Sie sollten aus diesem Grund eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche ein Rechtsanwalt für Sie abfassen kann. Diese sollte möglichst zu Ihrem Vorteil sein.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten und erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, wegen unerlaubter Verwertung des Films „Midnight in Paris“ erhalten haben. Sie können uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Einzelfall schildern und bekommen sogleich eine anwaltliche Einschätzung. Sie erreichen uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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