„Der große Trip – Wild“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Der große Trip – Wild“.

Der US-amerikanische Spielfilm des Regisseurs Jean-Marc Vallée soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dadurch wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht, ohne dass die Rechteinhaberin, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, ihre vorherige Einwilligung hierzu erteilt hat.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, den Film „Der große Trip – Wild“ unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu entfernen. Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro gezahlt werden. Der Betrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Sie sollten daher als Erstes die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird die Abmahnung überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten nennen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da Sie nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen Sie ausschließen können. Sie sollten jedoch nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne jegliche Änderungen unterzeichnen, da sie meist zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert ist und sie unangemessen benachteiligen kann. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann die Erklärung abändern (modifizieren), sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben erstreckt, aber dennoch den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Wenn auch Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der große Trip – Wild“ erhalten haben, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und vertreten unsere Mandanten bundesweit. Sie erreichen uns für ein kostenloses Erstgespräch, in welchem Sie auch eine sofortige anwaltliche Ersteinschätzung erhalten, unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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