„96 Hours -Taken 3“ – abgemahnt durch Waldorf Frommer?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Thriller „96 Hours -Taken 3“ ab. So erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings. Den Betroffenen wird demnach zur Last gelegt über ihren Internetanschluss den Action-Thriller „96 Hours -Taken 3“ auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten zu haben. Dieses Anbieten ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber vorenthalten, so dass ohne dessen Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ über den Anschluss des Abgemahnten begangen wurde, heißt das jedoch noch nicht, dass die von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft geltend gemachten Forderungen im vollen Umfang rechtmäßig und damit zu tätigen sind. Um mit ihrem Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ nicht gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten zu Nichte zu machen, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Zahlen Sie nicht voreilig!
  2. Unterschreiben Sie nichts!
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  4. Fragen Sie einen Anwalt!
  5. Bewahren Sie die Frist!

Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Nicht empfehlenswert ist es die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ lediglich zu ignorieren. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie als Anschlussinhaber keinerlei Online-Tauschbörsen nutzen und demnach nicht für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ verantwortlich sind. Denn durch ein in der Vergangenheit gefälltes BGH-Urteil besteht vorab die Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber Täter der Urheberrechtsverletzung sind. Ignorieren Sie demnach lediglich die Abmahnung werden gegen Sie weitere rechtliche Schritte eingeleitet, welche mit weiteren Kosten verbunden sind. Lassen Sie daher die Ihnen zugegangene Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours -Taken 3“ auf Verteidigungsmöglichkeiten und Rechtmäßigkeit der Forderungen von einen von Ihnen aufgesuchten Rechtsanwalt rechtlich überprüfen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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