Abmahnung wegen „Stronghold Crusader 2“ für die Koch Media GmbH

Die Koch Media GmbH hat die Rechtsanwälte rka mit der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ beauftragt. So erreichten nun mehr Anschlussinhaber Abmahnungen, in denen die Rechtsanwälte rka vermeintliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Koch Media GmbH geltend machen. Derartige Ansprüche seien der Rechteinhaberin Koch Media GmbH aufgrund von illegalem Filesharing entstanden, welches über die Internetanschlüsse der Abgemahnten begangen worden sei.

Bei Abmahnungen wegen illegalem Filesharing geht es schlicht um den Tatvorwurf, über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dieses Recht des öffentlichen Zugänglichmachens steht jedoch lediglich dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber zu, so dass ohne dessen Einwilligung regelmäßig von einer Urheberrechtsverletzung zu sprechen ist. Die Anschlussinhaber werden aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen.

Gegen die Abmahnung von Koch Media vorgehen

In der Regel werden zur Ermittlung des Anschlusses von dem aus eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ veranlasst wurde Ermittlungsunternehmen eingeschaltet. Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte rka im Auftrag der Koch Media GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel erhalten? Dann können Sie sich regelmäßig sicher sein, dass auch über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ veranlasst wurde.

Dennoch ist es wichtig, dass Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing die Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen. Denn auch wenn meist eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Stronghold Crusader 2 zu bejahen ist, heißt das noch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber (vollumfänglich) für diese haften. Zwar besteht vorerst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Stronghold Crusader 2 als Täter veranlasst habe. Diese ist jedoch bereits dann erfolgreich widerlegt, sofern beweissicher dargelegt werden kann, das eine ernsthafte Möglichkeit besteht, das ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Stronghold Crusader 2 begangen hat. Als Folge kann dann ein Schadensersatzanspruch gegen den Anschlussinhaber nicht mehr geltend gemacht werden, da dieser lediglich gegen den Täter begründet wird.

Mit Rechtsanwalt gegen die Koch Media GmbH deren Forderung überprüfen

Empfehlenswert ist es daher bei dem Erhalt einer Abmahnung der rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann dann für Sie die Abmahnung auf die Rechtsmäßigkeit der im Namen der Koch Media GmbH geltend gemachten Forderungen überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Suchen Sie diesen unbedingt vor voreiligen Handlungen wie Zahlung des Betrages, Abgabe einer Unterlassungserklärung oder gar Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Partei. Anderenfalls könnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichekeiten zu Nichte gemacht werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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