„Still Alice – Mein Leben ohne Gestern“ – Sasse & Partner mahnen ab

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt derzeit mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanisch-französischen Filmdrama „Still Alice – Mein Leben ohne Gestern“ ab.

Die Anschlussinhaber sollen innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern das Werk zur Verfügung gestellt und so weltweit öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte jedoch ohne die vorherige Einwilligung des Rechteinhabers, weshalb sie illegal war.

Der abgemahnte Film basiert auf der Romanvorlage der Schriftstellerin Lisa Genova und dreht sich um das Thema Alzheimer.

Der Abgemahnte wird von den Anwälten der Kanzlei Sasse & Partner dazu aufgefordert, den Film unverzüglich und dauerhaft von dem eigenen Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu entrichten.

Abmahnung erhalten – was tun?

Viele der Betroffenen geraten in Panik, wenn Sie eine Abmahnung in ihrem Briefkasten vorfinden und neigen zu unüberlegten und vorschnellen Handlungen. Diese sollten jedoch vermieden werden. Die übereilte Zahlung des geforderten Betrages führt beispielsweise dazu, dass Ihr Verteidiger im Nachhinein nicht mehr über die Höhe der Summe verhandeln kann.

Wir empfehlen daher, die Kontaktaufnahme mit einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird prüfen, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Er kann Ihnen auch sagen, was für unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Sie sollten es unterlassen, die gegnerische Partei anzurufen oder auf anderem Weg mit dieser Kontakt aufzunehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwertet werden und zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausräumen können. Allerdings sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite insoweit abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Sie sollten sich der Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes bedienen; dieser kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Zum Beispiel kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden werden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  sieben Tage die Woche.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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