Abmahnung Waldorf Frommer – „Inherent Vince – Natürliche Mängel“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht Abmahnung gegenüber Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an „Inherent Vince – Natürliche Mängel“ aus.

Das Drama spielt sich 1970 in Las Angeles ab. Als eines Abends Shasta (Katherine Waterston) auf der Matte ihres Ex- Freundes Larry „Doc“ Sportello (Joaquin Phonix), der als Privatdetektive arbeitet, steht staunt dieser nicht schlecht. Sie erzählt ihm von ihrer Affäre mit dem Millardär Mickey Wolfmann (Eric Roberts). Sie bittet ihn um Hilfe um den Plan der Frau ihres neuen Liebhabers, diesen zu entführen zu verhindern. Kurz darauf ist jedoch Mickey Wolfmann bereits verschwunden und sein Leibwächter tot.

In der Abmahnung heißt es nun, dass der Anschlussinhaber genau das Drama „Inherent Vince – Natürliche Mängel“ über seinen Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse zum Download zur Verfügung und somit öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dadurch seien der Mandmantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche die Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr mit der Abmahnung geltend macht.

Regelmäßig wird den Abgemahnten in der Abmahnung das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit für erledigt anzusehen, sofern der Betroffene innerhalb einer meist recht knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen pauschalen Abgeltungstag in Höhe von 815,00 Euro.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wichtig ist, dass Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer diese ernst nehmen und auch auf diese innerhalb der Frist reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsziel von diesem wird regelmäßig sein die Forderungen auch wenn nur anteilig zurückzuweisen. Durch voreilige Handlungen wie Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, Zahlung des Betrages oder gar Abgabe einer Erklärung wird diese Ziel in der Regel erheblich erschwert.

Folgende Handlungsempfehlungen sollten Sie daher bei Filesharing-Abmahnungen generell beachten:

1.Nicht voreilig zahlen!

2.Nichts unterschreiben!

3.Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.Anwalt fragen!

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsläufig der Täter der Urheberrechtsverletzung. Es besteht nur die tatsächliche Vermutung, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber jedoch widerlegen. Wenn er nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht. Ein Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und dadurch die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer haftet jedoch nicht für den Schadensersatz. Er kann sich auch ganz von der Haftung befreien. Die Anforderungen hieran sind unterschiedlich und kommen auf den jeweiligen Einzelfall an.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

 

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