Waldorf Frommer mahnt Serie The X – Files ab

Die von Twentieth Century Fox produzierte Serie X – Files wurde ohne Ihre Zustimmung im Internet zum Download angeboten. Durch diese vervielfältigende Verbreitung der Serie wurden die durch das Urheberrecht geschützten Nutzungsrechte verletzt. Um den daraus entstandenen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen und sich vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen lassen sich Medienunternehmen von Waldorf Frommer aus München vertreten. Diese versuchen in der Folge die Interessen ihrer Mandantschaft mittels Klagen und Abmahnungen durchzusetzen.

Folgen der Abmahnung

Mit der Abmahnung begehrt Waldorf Frommer von dem Empfänger der Abmahnung Schadenersatz, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Letztere dient dem vorbeugenden Ausschluss weiterer gleichartiger Beeinträchtigungen. Gibt der vermeintliche Störer diese Unterwerfungserklärung ab wird dies als Geständnis der gegenständlichen Vorwürfe gewertet. Folglich wird der Abgemahnte aus dieser Erklärung in Zukunft in Anspruch genommen. Die vorausgesetzte Wiederholungsgefahr wird dabei regelmäßig vermutet. Aus dargelegten Gründen ist davon abzuraten diesen Forderungen nachzukommen.

Wen macht Waldorf Frommer als Störer aus

Waldorf Frommer vermutet den Verantwortlichen für die Verletzung der kausalen Handlung nur. Ermittelt wird unter Verwendung der Verkehrsdaten nur der Anschlussinhaber von den diese Handlung ausging. Nicht nur, dass mit dieser Methode lediglich der Anschlussinhaber ausgemacht werden kann, sie ist zudem auch derart nicht nachvollziehbar und intransparent, dass eine nachträgliche Manipulation der Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Daher ist auch die Abmahnung selbst anzuzweifeln.

Widerspruch zur BGH – Rechtsprechung

Der BGH stellt in seiner aktuellen Rechtsprechung auf die eigenständige Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss während der verletzenden Handlung ab. Somit kommt jeder Nutzer des Anschlusses in Betracht. Insbesondere in Familien und in Wohngemeinschaften ist es der Regelfall, dass sämtliche Bewohner auf den selben Anschluss zugreifen. Dabei ist es meist zufällig wer die Person des Anschlussinhabers ist. Folglich erscheint es auch unzumutbar, den Anschlussinhaber für alle von seinem Anschluss ausgehenden Handlungen haften zu lassen. Denn eine mit der Haftung verknüpfte Belehrungspflicht sowie Dokumentation des Anschlussinhabers über die Nutzung des Internetanschlusses ist mit den Grundwerten einer Wohngemeinschaft nicht vereinbar. Denn die eine Wohngemeinschaft ausmachende Freiheit und das Grundvertrauen untereinander würde so eingeschnitten werden. Zudem würde eine generelle Haftung des Anschlussinhabers zur Folge haben, dass ein Misstrauen untereinander herrschen würde welches dem Ende der gemeinschaftlichen Nutzung eines Internetanschlusses gleichkommt. Mithin liegt ein weiteres Argument vor die Abmahnung Waldorf Frommers anzuzweifeln.

Weitere abgemahnte Werke

  • Mord im Orient – Express
  • Grand Budapest Hotel
  • Lethal Weapon
  • The Shape Of Water

Nehmen Sie die Abmahnung nicht hin

Aufgrund dargelegter Gründe sollten Sie die schwache Beweislage der Abmahnung zu Ihren Gunsten ausnutzen und gegen diese vorgehen. Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung und beraten Sie gemeinsam die Schritte die Forderungen. So lässt sich die Summe der Schadenersatzforderung mindern, gegebenenfalls mit juristischer Expertise sämtliche Forderungen abwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe, ignorieren Sie die Abmahnung aber auch nicht
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf
  3. Kommen Sie keiner Forderung umgehend nach
  4. Konsultieren Sie einen Anwalt
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten Ihnen im Falle einer erhaltenen Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Im Anschluss analysieren unsere Anwälte Ihren Sachverhalt und wir teilen Ihnen unsere Einschätzungen mit und beraten Sie gern für etwaige nächste Schritte.

 

Was ist
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