EuroVideo Medien GmbH lässt Kidnap durch Waldorf Frommer schützen

Die EuroVideo Medien GmbH ist eines von vielen Medienunternehmen welches durch illegal vervielfältigende Verbreitung von einem ihrer Werke in ihren Urheberrechten verletzt wurde. Durch das Download-Angebot des Werkes auf einer Filesharing Plattform wird das wirtschaftliche Interesse, namentlich das Nutzungsrecht beeinträchtigt. Dadurch entstehen Ansprüche gegen den Störer auf Schadenersatz. Um diesen geltend zu machen und sich vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen ersuchen Medienunternehmen die Dienste von Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf Frommer aus München. So wurde Waldorf Frommer auch mittels Klagen und Abmahnungen tätig, als der Film Kidnap auf einer solchen Filesharing Plattform vervielfältigt und verbreitet wurde.

Die Folgen der Abmahnung

Waldorf Frommer mahnt den vermeintlichen Störer ab. Störer ist, wer die Filesharing Plattform betreibt oder diese nutzt. Vom Störer wird mit der Abmahnung die Zahlung von Schadenersatz gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Schadenersatzforderung bemisst sich an der sogenannten Lizenzanalogie. Dadurch fällt die Forderung mehrere hundert bis tausend Euro hoch aus. Voraussetzung der Unterwerfungserklärung ist eine konkrete Wiederholungsgefahr. Diese wird jedoch beim Störer vermutet. Zweck der Forderung ist weitere gleichartige Beeinträchtigungen vorbeugend auszuschließen. Gibt der Abgemahnte diese Erklärung ab wird er in Zukunft daraus in Anspruch genommen. Zudem wertet Waldorf Frommer dies als Geständnis der gegenständlichen Vorwürfe. Daher sollten Sie davon absehen dieser Forderung nachzukommen.

Vermutung widerspricht BGH

Die Abmahnung erfolgt jedoch lediglich aufgrund einer Vermutung. Denn Waldorf Frommer mahnt lediglich den Anschlussinhaber der IP-Adresse ab, von der die verletzende Handlung ausging. Dieser wird unter Verwendung der Verkehrsdaten ermittelt und automatisch als Täter qualifiziert. Jedoch kommt es nicht auf den Anschlussinhaber an. So sieht es im Übrigen auch der Bundesgerichtshof (BGH). Nach aktueller Rechtsprechung des BGH kommt es auf die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss während der Rechtsverletzung an. Demnach kommen in Mehrpersonenhaushalten mehrere Personen in Betracht, da in Familien und Wohngemeinschaften nur ein Internetanschluss üblich ist der gemeinschaftlich genutzt wird. Eine generelle Haftung des Anschlussinhabers ist abzulehnen, da dies eine Gefahr für eine ausufernde Haftung darstellt. Eine Haftung würde zwangsweise die Pflicht zur Belehrung und Dokumentation der Internetnutzung bedeuten, was nicht mit der Freiheit und dem Grundvertrauen in einer Wohngemeinschaft vereinbar ist. Auch hätte dies die Folge, dass eine gemeinschaftliche Nutzung eines Internetanschlusses unmöglich wäre.

Chancen gegen die Abmahnung

Aufgrund der schwachen Beweislage stehen die Chancen gegen die Forderungen vorzugehen sehr gut. So lässt sich die Höhe der Schadenersatzforderung deutlich mindern. Mit juristischer Expertise lässt sich gegebenenfalls gegen sämtliche Forderungen vorgehen und diese abwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe, ignorieren die Abmahnung aber nicht
  2. Kontaktieren Sie Waldorf Frommer nicht selbstständig
  3. Kommen Sie keiner Forderung umgehend nach
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Unsere routinierten Anwälte analysieren Ihren Sachverhalt anschließend und wir teilen Ihnen unsere Einschätzung mit, mit welchen Konsequenzen, Kosten, aber besonders Ihren Chancen sie rechnen können. Vereinbaren sie telefonisch oder auf unserer Homepage gleich einen Termin und wir gehen gemeinsam gegen die Abmahnung vor.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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