Waldorf Frommer mahnt zu Modern Family ab

Die von Twentieth Century Fox produzierte Serie Modern Family wurde unlängst auf eine sogenannten Filesharing Plattform zum Download angeboten. Durch diese illegale vervielfältigende Verbreitung des Werkes wurden die Nutzungsrechte des Medienunternehmens derart beeinträchtigt, dass eine Verletzung ihrer urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen vorliegt. Um den sich den daraus entstandenen Schaden ersetzen zu lassen und weitere gleichartige Beeinträchtigungen präventiv auszuschließen ersuchen die Produktionsfirmen die Dienste der Münchener Anwaltssozietät Waldorf Frommer. Diese versucht die Interessen der Medienunternehmen mit Klagen und Abmahnungen durchzusetzen.

Wer wird abgemahnt

Waldorf Frommer mahnt den Störer ab. Störer ist der Verantwortliche der die Urheberrechtsverletzung hervorrufende kausale Handlung. Demnach erfüllen sowohl der Betreiber einer Filesharing Plattform als auch der Nutzer den Tatbestand des Störers. Jedoch ist fraglich, ob Waldorf Frommer den tatsächlichen Störer überhaupt ausmacht. Denn unter Verwendung der Verkehrsdaten kann lediglich der Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt werden von dessen Anschluss die verletzende Handlung ausging. Demnach mahnt Waldorf Frommer ohne einschlägige Beweise ab und kann den Verantwortlichen lediglich vermuten.

Ist die Abmahnung von Waldorf Frommer berechtigt?

Die Berechtigung der Abmahnung ist ausgesprochen zweifelhaft. Denn schon allein die Methode zur Ermittlung ist derart intransparent und nicht nachvollziehbar, dass eine nachträgliche Manipulation der Daten nicht auszuschließen ist. Zudem steht die Argumentation der vorgebrachten Vermutung im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH stellt auf die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss während der rechtsverletzenden Handlung ab. Demzufolge kommt jeder Nutzer mit eigenständigen Zugriff auf den Anschluss mit der IP-Adresse in Betracht. Diese Schlussfolgerung ist nur richtig und zeitgemäß, denn in den seltensten Fällen ist der Anschlussinhaber einziger Nutzer. So ist es in Familien oder Wohngemeinschaften der Regelfall, dass die Bewohner einen Anschluss gemeinschaftlich teilen und der Inhaber ehr zufällig ist. Folgte man der Ansicht Waldorf Frommers, wonach der zufällige Anschlussinhaber für sämtliche störende Handlungen haften soll stünde dies mit dem Ende der gemeinschaftlichen Nutzung gleich, da eine ausufernde Haftung unvermeidbar wäre. Bestünde zudem eine implizierte Belehrungs- und Dokumentationspflicht für den Inhaber verletzte diese den freiheitlichen Grundgedanken sowie das Grundvertrauen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Folglich ist festzustellen, dass die Ansicht von Waldorf Frommer nicht nur gegen die geltende Rechtsprechung verstößt. Sondern auch als unverhältnismäßige Haftung des Anschlussinhabers anzusehen ist.

Was will Waldorf Frommer vom Abgemahnten

Waldorf Frommer begehrt eine Schadenersatzzahlung für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient der präventiven Verhinderung weiterer Beeinträchtigungen der Nutzungsrechte. Gibt der Empfänger der Abmahnung die Erklärung ab wird er im Falle einer Wiederholungsgefahr und bei gleichartigen Sachverhalten daraus in Anspruch genommen. Auch unter dem Begriff der Unterwerfungserklärung diese Forderung bekannt, da die Abgabe der Erklärung als Geständnis der gegenständlichen Vorwürfe gewertet wird. Die Forderung auf Zahlung von Schadenersatz dient dem Medienunternehmen den entstandenen Schaden zu ersetzen, daher als Regress. Die Höhe der Summe bemisst sich an der Lizenzanalogie, der Zahlung für den fiktiven Lizenzerwerb. Somit fällt die Forderung mehrere hundert bis tausend Euro hoch aus. Sie sollten aus dargelegten Gründen davon absehen den Forderungen nachzukommen.

Weitere von Waldorf Frommer abgemahnte Werke

  • Dunkirk
  • Young Sheldon
  • Shape Of Water
  • Kidnap

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor

Lassen Sie sich von der Abmahnung nicht unter Druck setzen und bewahren Sie die Ruhe. Setzen Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung und überlegen Sie gemeinsam Schritte gegen die Abmahnung vorzugehen.

1.       Ruhe Bewahren

2.       Nicht selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen

3.       Kommen Sie keinen Forderungen umgehend nach

4.       Ziehen Sie einen Anwalt hinzu

5.       Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Anschließend werden wir Ihnen mitteilen wie unsere erfahrenen Anwälte Ihre Chancen, weitere Kosten und Konsequenzen einschätzen. Wir sind für Ihren Sachverhalt offen und stehen Ihnen mit unserem Rat bei.

 

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