Daniel Sebastian mahnt Unternehmen für DigiRights Administration GmbH ab

Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertritt die Interessen von Medienunternehmen, nachdem diese durch illegale Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Werke auf Filesharing Plattformen in ihren Nutzungsrechten verletzt wurden. So erfuhr auch die DigiRights Administration GmbH eine Beeinträchtigung ihrer urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen nachdem die Musiktitel Arilena Ara – Nentori und Martin Garrix – There For You illegal zum Download auf Filesharing Plattformen vervielfältigend verbreitet wurden. Daher ersuchte DigiRights die Dienste besagten RAs der die Ansprüche und erneute gleichartige Beeinträchtigungen mittels Abmahnung und gegebenenfalls Klagen durchzusetzen bzw. zu verhindern versucht.

Forderungen der Abmahnung

Mit der Abmahnung begehrt Daniel Sebastian Zahlung von Schadenersatz aufgrund der Nutzungsrechtsverletzung, Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Schadenersatzforderung bemisst sich an der Lizenzanalogie, sodass der Störer eine Summe zu zahlen hat die einem fingierten Lizenzerwerb entspricht. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient der Verhinderung einer wiederholten gleichartigen Beeinträchtigung der Nutzungsrechte. Ferner wird der die Erklärung abgebende in Zukunft aus dieser Unterwerfungserklärung in Anspruch genommen, was mit einem Geständnis der gegenwärtigen Vorwürfe gewertet wird. Daher ist davon abzusehen diesen Forderungen nachzukommen. Denn insbesondere bei vielen Nutzern mit eigenständigen Zugang auf den Internetanschluss wäre das fatal und vor allem teuer.

Beweisloses Abmahnen durch Daniel Sebastian

Oft richtet sich das Abmahnschreiben von Daniel Sebastian nicht nur gegen Einzelne, sondern auch gegen Unternehmen. Diesbezüglich gilt, dass Unternehmer nur dann für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Angestellten auf Firmen-PC’s haften, wenn eindeutige Beweise vorliegen. Durch klare Untersagung der Nutzung von Filesharing und einer entsprechenden Belehrung der Angestellten scheidet eine Haftung des Unternehmers ganz klar aus. Des Weiteren liegen von RA Daniel Sebastian keinerlei Beweise vor, dass der Internetanschluss nicht ausreichend Verschlüsselt wurde, sodass selbst eine Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten aufgrund unberechtigten Zugang nicht in Betracht kommt.

Im Widerspruch zur Rechtsprechung

Nach geltender Rechtsprechung lehnt auch der Europäische Gerichtshof einen Anspruch auf Schadenersatz sowie Aufwendungsersatz ab. Im Umstand, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht veranlasst hat, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat ist das Urteil begründet. Dies ist auch der Regelfall bei den von Daniel Sebastian abgemahnten Unternehmen. Folglich kommt auch hier kein Anspruch gegen von vermeintlich ausgemachten Störer in Betracht. Sinnbildlich für die fragwürdige Abmahnung Daniel Sebastians ist, dass diese unberechtigte Abmahnung dem LG Frankfurt am Main zu folge einen Eingriff in das Unternehmen, mithin dem vermeintlichen Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung, darstellt. Demnach stünde dem abgemahnten Unternehmen selbst ein Unterlassungsanspruch gegen das geschädigte Medienunternehmen.

So gehe ich gegen die Abmahnung vor

Sie sollten zunächst die Ruhe bewahren und sich mit einem Anwalt beraten. Aus dargelegten Gründen ist gegen die Abmahnung vielversprechend vorzugehen.

1.       Bewahren Sie die Ruhe

2.       Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Daniel Sebastian auf

3.       Kommen Sie den Forderungen nicht umgehend nach

4.       Ziehen Sie einen Anwalt hinzu

5.       Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Sachverhalt im Anschluss und wir teilen Ihnen unsere Einschätzung bezüglich Ihrer Chancen und möglicher weiterer Konsequenzen mit.

 

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