Twentieth Century Fox lässt Film Kein Ort Ohne Dich durch Waldorf Frommer schützen

Durch die vervielfältigende Verbreitung von Werken auf Filesharing Plattformen erfahren Unternehmen aus der Medienbranche immer wieder Verletzungen Ihrer urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte. Sobald jemand eine solche Filesharing Plattform betreibt, aber auch nutzt erfüllt er den Tatbestand des Störers gegen den die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit Klagen und Abmahnungen vorgeht. Diese Mittel dienen dem Zweck weitere Beeinträchtigungen der Rechte der Medienunternehmen vorbeugend auszuschließen und Ersatzansprüche für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden durchzusetzen. Der Film Kein Ort Ohne Dich wurde ebenfalls zum Download auf einer Filesharing Plattform angeboten, sodass Twentieth Century Fox Waldorf Frommer ihre Interessen vertreten lässt.

Wieso mahnt Waldorf Frommer mich ab?

Waldorf Frommer macht Sie als Verantwortlichen für die Verletzungshandlung aus. Ob Waldorf Frommer jedoch den tatsächlichen Täter, mithin den Störer abmahnt erscheint fraglich. Denn die Methode die zur Ermittlung unter Verwendung der Verkehrsdaten angewandt wird ist intransparent und nicht nachzuvollziehen. So könnte selbst nachträglich eine Veränderung der ermittelten Daten vorgenommen worden sein. Ferner kann mit dieser Methode lediglich der Anschlussinhaber erforscht werden von dessen Anschluss die verletzende Handlung ausging. Demzufolge mahnt Waldorf Frommer aufgrund bloßer Vermutungen ab ohne tatsächliche Beweise vorbringen zu können.

Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechen

Die Vermutung widerspricht in der Folge zudem der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Denn logischerweise geht auch dieser davon aus, dass mehrere Personen den betroffenen Anschluss nutzen. Waldorf Frommer zieht gar nicht erst in Betracht, dass der Anschluss von einer Familie oder Wohngemeinschaft genutzt wird. Und genau darauf stellt der BGH richtigerweise ab. Auf die eigenständige Zugriffsmöglichkeit des einzelnen Nutzers während der Verletzungshandlung kommt es demnach an. Selbst die Auffassung dem Anschlussinhaber müsse eine Belehrungs- und Protokollpflicht obliegen ist abzulehnen. Denn die Freiheit und das Grundvertrauen unter den erwachsenen Wohngenossen würde dadurch verletzt werden. Eben auch im Hinblick auf die gemeinschaftliche Nutzung eines Internetanschlusses. Müsste der Anschlussinhaber für sämtliche Handlungen haften wäre eine künftige gemeinschaftliche Nutzung nicht mehr möglich.

Folgen der Abmahnung

Zunächst begehrt Waldorf Frommer eine Schadenersatzzahlung für den erlittenen wirtschaftlich Schaden, welcher sich anhand einer fiktiven Lizenzgebühr orientiert. So hat der vermeintliche Störer die Summe zu zahlen, die er vernünftigerweise für den Erwerb der Lizenz hätte leisten müssen. Zudem wird die Erklärung einer Unterlassung verlangt. Besteht eine Wiederholungsgefahr wird so eine wiederholte gleichartige Beeinträchtigung vorbeugend ausgeschlossen. Die Abgabe der Unterwerfungserklärung hat demnach zur Folge, dass der Abgemahnte somit auch den gegenständlichen Vorwürfen zustimmt. Daher ist dringendst davon abzuraten diesen Forderungen umgehend Folge zu leisten.

So gehe ich gegen die Abmahnung vor

Sie sollten die Abmahnung nicht ignorieren, jedoch auch nicht in Panik geraten. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu und machen Sie sich diese ungenaue Beweislage Waldorf Frommers zunutze. Denn die Forderung nach Schadenersatz lässt sich deutlich mindern, gegebenenfalls lassen sich sämtliche Forderungen mithilfe juristischer Expertise abwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf
  3. Kommen Sie keiner Forderung umgehend nach
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Allen Empfängern einer Abmahnung bieten wir von abmahnhlefer.de eine kostenlose Erstberatung. Unsere routinierten Anwälte werden anschließend Ihren Sachverhalt analysieren, ehe wir Ihnen unsere Einschätzung mitteilen mit welchen weiteren Konsequenzen, Kosten und insbesondere Ihren Chancen Sie rechnen können.

 

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