Waldorf Frommer mahnt zu Shape Of Water ab

Twentieth Century Fox erlitt durch die illegale Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Filme auf Filesharing Plattformen Verletzungen ihrer Nutzungsrechte. Zuletzt wurde der 2017 veröffentlichte Film The Shape Of Water zum Download auf einer der besagten Online Plattformen angeboten, wodurch das Medienunternehmen Beeinträchtigungen ihrer urheberrechtlich geschützten Interessen erfahren hat. Um sich vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen und den Schaden ersetzt zu bekommen lassen sich die Produktionsfirmen von Kanzleien wie der Münchener Sozietät Waldorf Frommer vertreten. Diese geht gegen die Verantwortlichen mit Klagen und Abmahnungen vor.

Wie ermittelt Waldorf Frommer 

Die Methode die Waldorf Frommer verwendet um den vermeintlichen Verantwortlichen für die verletzende Handlung auszumachen ist äußerst umstritten. Denn unter Verwendung der Verkehrsdaten kann Waldorf Frommer lediglich den Anschlussinhaber der IP-Adresse ermitteln von der die für die Verletzung kausale Handlung ausging. Des Weiteren kann eine nachträgliche Manipulation der ermittelten Daten nicht ausgeschlossen werden, da das Verfahren derart intransparent und nicht nachvollziehbar ist. Es kann regelmäßig nicht bewiesen werden, dass der Anschlussinhaber gleichbedeutend der Störer ist. Denn für gewöhnlich haben mehrere Nutzer Zugriff auf den Internetanschluss. Somit ergibt sich, dass Waldorf Frommer lediglich den Anschlussinhaber ermittelt und hinter diesem den Störer nur vermutet.

Auch dazu mahnt Waldorf Frommer ab

  • Kein Ort ohne dich
  • The X- Files
  • Young Sheldon
  • Kingsman

Abmahnung – was ist das eigentlich

Die Abmahnung dient Ansprüche des Medienunternehmens durchzusetzen und weitere Beeinträchtigungen der urheberrechtlich geschützten Interessen auszuschließen. Somit ist die Abmahnung mit zwei Forderungen ausgestaltet. Einerseits soll der Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, womit sich dieser verpflichtet gleichartige verletzende Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Die dafür notwendige Wiederholungsgefahr wird dabei vermutet. Mit der Abgabe der Unterwerfungserklärung wertet Waldorf Frommer die gegenständlichen Vorwürfe ebenfalls als gestanden. Daher ist davon abzuraten diese Erklärung abzugeben. Zudem begehrt Waldorf Frommer eine Zahlung von Schadenersatz für den erlittenen wirtschaftlichen Schaden. Diese fällt regelmäßig mehrere hundert bis tausend Euro aus, da sie sich an der Lizenzanalogie bemisst. Bedeutet, der Störer muss die Summe an den Lizenzgeber leisten die dieser für den vernünftigen Erwerb der Nutzungsrechte hätte zahlen müssen.

Meine Möglichkeiten

Da lediglich eine Vermutung aufgestellt wird, dass der Anschlussinhaber auch Störer ist sollte gegen die Abmahnung vorgegangen werden. Denn auch der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in der aktuellen Rechtsprechung auf die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss ab. Insbesondere in Familien oder Wohngemeinschaften ist es zufällig wer Inhaber des Anschlusses ist, auf den sämtliche Bewohner zugreifen. Müsste der Anschlussinhaber also für sämtliche Handlungen die von seinem Anschluss ausgehen haften würde dies eine ausufernde Gefahr darstellen. Auch eine Belehrungs- und Dokumentationspflicht des Inhabers ist abzulehnen, da andernfalls die Freiheit und das Grundvertrauen unter den Wohngenossen verletzt würde. Folglich kann der Abgemahnte die Vermutung er sei auch für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich widerlegen. In Betracht für die verletzende Handlung kommt mithin jeder Nutzer mit einem eigenständigen Zugang zum Internetanschluss.

So gehe ich gegen die Abmahnung vor

Sie sollten aus dargelegten Gründen zunächst keiner Forderung nachkommen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber ignorieren Sie die Abmahnung auch nicht. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu und finden gemeinsam eine Lösung in Ihrem Interesse.

  1. Ruhe bewahren
  2. Kommen Sie keinen Forderungen umgehend nach
  3. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer auf
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Sodann analysieren unsere erfahrenen Anwälte ihren Sachverhalt. Anschließen teilen wir Ihnen unsere Einschätzung hinsichtlich der Kosten, weiteren Konsequenzen und insbesondere Ihrer Chancen mit.

 

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