Nimrod Rechtsanwälte mahnen zu The Hunter: Call of the Wild ab

Dass Filme und Serien illegal auf Filesharing Plattformen vervielfältigt und verbreitet werden und somit Urheberrechte verletzen ist hinlänglich bekannt. Jedoch erleiden auch Medienunternehmen wirtschaftliche Beeinträchtigungen die die Nutzungsrechte an Videospielen halten. Die Astragon Entertainment GmbH erlitt unlängst eine solche Beeinträchtigung, nachdem das Videospiel The Hunter: Call of the Wild auf einer besagten Plattform zum Filesharing angeboten wurde. Um sich vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen und um ihren Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen ersucht die Astragon Entertainment GmbH die rechtliche Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod. Um die Interessen ihrer Mandantschaft durchzusetzen geht Nimrod mit Klagen und Abmahnungen gegen die für die Verletzung verantwortlichen vor.

Inhalte der Abmahnung

Nimrod begehrt zum einen eine Schadenersatzzahlung für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden aus der unberechtigten Nutzung des Werkes. Diese ergibt sich aus der Lizenzanalogie, fällt daher mehrere hundert bis tausend Euro aus. Des Weiteren stellt Nimrod die Forderung eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Aus dieser wird der Abgemahnte in Zukunft bei gleichartigen Sachverhalten in Anspruch genommen, sofern er die Erklärung abgibt. Dies wird des Weiteren als Geständnis des Abgemahnten gewertet, weshalb es gilt die Unterwerfungserklärung nicht abzugeben.

Wen macht Nimrod als Störer aus

Störer ist der Verantwortliche für die Rechtsverletzung. Dabei kommt es auf die Handlung an, denn sowohl das Betreiben als auch die Nutzung des Filesharings erfüllt den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung. Nimrod ermittelt jedoch unter Verwendung der Verkehrsdaten lediglich den Anschlussinhaber der IP-Adresse von der die Rechtsverletzung ausging. Demnach setzen sie den Anschlussinhaber mit dem Täter gleich. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Denn nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt es auf die Zugriffsmöglichkeit auf den betroffenen Internetanschluss drauf an. So haben in der Regel mehrere Nutzer Zugriff auf denselben Anschluss, womit eine generelle Haftung des Anschlussinhabers als ausufernd zu betrachten ist. Denn würde man dieser Ansicht folgen bestünde eine Belehrungs- sowie Dokumentationspflicht des Inhabers, die mit der Freiheit und dem Grundvertrauen eines Mehrpersonenhaushaltes nicht vereinbar wäre. Somit bestätigt sich die Vermutung, Nimrod mahnt aufgrund einer bloßen Vermutung ab und zieht nicht Betracht, dass mehrere Personen einen eigenständigen Zugriff auf dem Internetanschluss haben. Mithin steht die Argumentation und Vermutung Nimrods im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor

Sie sollten zunächst die Ruhe bewahren und den Forderungen nicht nachkommen. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu und beraten Sie die Schritte gegen die Abmahnung. Denn aufgrund der schwachen Beweislage lässt sich die Schadenersatzforderung deutlich mindern. Gegebenenfalls sind sämtliche Forderungen mit etwas juristischer Expertise abzuwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  2. Kommen Sie keiner Forderung umgehend nach
  3. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Nimrod auf
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen von Nimrod

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern eine kostenlose Erstberatung. Anschließend analysieren unsere routinierten Anwälte Ihren Sachverhalt und wir teilen Ihnen mit, wie wir Ihre Chancen und weiteren Kosten sowie Konsequenzen einschätzen.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.