Twentieth Century Fox lässt Waldorf Frommer zu Zwischen zwei Leben abmahnen

Der Film Zwischen zwei Leben wurde von Twentieth Century Fox produziert, womit das Unternehmen die Nutzungsrechte des Filmes besitzt. Jedoch wurde der Film auf einer sogenannten Filesharing Plattform vervielfältigend verbreitet, sodass die Urheberrechte verletzt wurden. Um den Schaden der urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen auszugleichen und sich vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen lassen sich die Unternehmen von Rechtsanwaltskanzleien wie der Münchener Sozietät Waldorf Frommer vertreten. Diese hat in diesem Zusammenhang an Bekanntheit durch ihr Vorgehen mit Klagen und Abmahnungen erlangt.

Mahnt Waldorf Frommer sinnvoll ab?

Waldorf Frommer mahnt denjenigen ab, den sie für sich als den Verantwortlichen für die schädliche Handlung ausmachen. Die den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllende Handlung liegt gleichermaßen im Betreiben wie im der bloßen Nutzung einer Filesharing Plattform. Denn logischerweise beeinträchtigen beide Varianten die wirtschaftlichen Interessen, da dem Unternehmen wirtschaftlicher Gewinn entgeht. Jedoch ermittelt Waldorf Frommer unter Verwendung der Verkehrsdaten lediglich den Anschlussinhaber der IP-Adresse und nicht den tatsächlichen Täter. Dies ist insbesondere auch dann nicht möglich, wenn mehrere Nutzer Zugang auf denselben Anschluss haben. Und nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kommt es für die Täterschaft genau darauf an, dass jemand eine eigenständige Zugriffsmöglichkeit hatte. Mithin vermutet Waldorf Frommer den Störer lediglich, hat jedoch keinerlei Beweise.

Keine gemeinsamen Anschlüsse mehr

Folgte man dieser Vermutungstheorie, würde dies wohl das Ende der in Wohngemeinschaften und Familien üblichen gemeinschaftlichen Nutzung eines Anschlusses bedeuten. Müsste der zufällige Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss ausgehenden Handlungen haften bestünde eine Belehrungs- sowie Dokumentationspflicht. Eine solche Pflicht stünde jedoch im krassen Missverhältnis zu den Werten die eine Wohngemeinschaft ausmachen – Freiheit und Grundvertrauen. Genauso fragwürdig wie die Vermutung per se ist zudem die Ermittlungsmethode. Diese ist dermaßen intransparent und nicht nachvollziehbar, dass eine nachträgliche Manipulation der Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Weitere abgemahnte Werke

  • Dunkirk
  • Die Simpsons
  • Young Sheldon
  • Big Bang Theory

Forderungen und Chancen gegen die Abmahnung vorzugehen

Waldorf Frommer begehrt zwei Forderung mit der Abmahnung. Zum einen fordern sie Schadenersatz, andererseits eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich an der Lizenzanalogie und fällt dementsprechend mehrere hundert bis tausend Euro hoch aus. Die strafbewährte Unterwerfungserklärung dient dem präventiven Ausschluss einer erneuten Urheberrechtsverletzung. Aus dieser wird der Empfänger der Abmahnung bei gleichartigen Sachverhalten in Zukunft in Anspruch genommen. Dies ist gleichbedeuten mit dem Geständnis der Vorwürfe, weshalb nachdrücklich davon abzuraten ist diese Erklärung abzugeben.

So gehe ich gegen die Abmahnung vor

Sie sollten zunächst die Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht von der Abmahnung unter Druck setzen, denn dies ist die Absicht Waldorf Frommers um den Abgemahnten dazu zu bewegen den Forderungen umgehend nachzukommen. Dem sollten Sie jedoch nicht nachkommen, sondern zunächst einen Anwalt hinzuziehen. Denn, die Chancen die geforderte Summe zu mindern stehen sehr gut. Gegebenenfalls lassen sich sämtliche Forderungen abwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf
  3. Kommen Sie keinen Forderungen umgehend nach
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Anschließend beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte Ihren Sachverhalt und schätzen ein, mit welchen weiteren Konsequenzen, Kosten aber insbesondere Chancen sie rechnen können.

 

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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