Waldorf Frommer schützt Dunkirk von Warner Bros.

Die Münchener Anwaltssozietät Waldorf Frommer vertritt namenhafte Unternehmen aus der Medienbranche, die Urheberrechtsverletzungen erlitten haben. Warner Bros. hat eine solche Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen erfahren müssen, nachdem der von ihnen produzierte Film Dunkirk auf sogenannten Filesharing Plattformen vervielfältigend verbreitet wurde. Um die Ansprüche aus der Verletzung der Nutzungsrechte durchzusetzen und weitere Beeinträchtigungen auszuschließen geht Waldorf Frommer mit Klagen und Abmahnungen gegen die Störer vor.

Weitere abgemahnte Werke

  • Zwischen zwei Leben – The Mountain Between Us
  • Lion
  • Lucifer
  • Kingsman
  • Logan Lucky

Wen mahnt Waldorf Frommer ab

Waldorf Frommer mahnt den Verantwortlichen für die Beeinträchtigung der Nutzungsrechte ab. Diesen glaubt Waldorf Frommer erforscht zu haben, nachdem sie unter Verwendung der Verkehrsdaten den Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt haben von der die verletzende Handlung ausging. Die Vermutung gilt es jedoch zu widerlegen. So stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Rechtsprechung auf die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss ab, was auch Sinn ergibt berücksichtigt man die Zufälligkeit der Person des Anschlussinhabers. Müsste der Inhaber des Anschlusses in einem Mehrpersonenhaushalt für sämtliche von seiner IP-Adresse ausgehenden schädlichen Handlungen haften, würde dies eine Gefahr der ausufernden Haftung und gleichsam das Ende der gemeinschaftlichen Nutzung bedeuten. Demzufolge besteht auch keine Belehrungs- oder Überwachungspflicht für den Inhaber. Es kommt mithin auf den selbstständigen Zugang auf den Anschluss des einzelnen Nutzers an, wodurch jeder Nutzer als Störer in Betracht kommt. Dies ist eben anzunehmen, wenn mehrere Haushaltsgenossen auf einen gemeinschaftlich genutzten Anschluss zugreifen. Dementsprechend ist die Berechtigung der Abmahnung anzuzweifeln.

Folgen der Abmahnung

Waldorf Frommer mahnt den Störer ab, der gleichsam Betreiber wie Nutzer des Filesharings ist. Von diesem wird folglich Schadenersatz sowie die Erklärung zur Unterlassung gefordert. Die strafbewährte Unterlassungserklärung dient präventiv eine erneute Beeinträchtigung auszuschließen. Voraussetzung ist das konkrete Vorliegen einer Wiederholungsgefahr. Liegt eine solche vor und unterschreibt der Empfänger der Abmahnung die Unterwerfungserklärung nimmt Waldorf Frommer ihn in Zukunft bei gleichartigen Sachverhalten daraus in Anspruch. Bezüglich der Höhe des Schadenersatzes ist auf die Lizenzanalogie hinzuweisen. Demnach bemisst sich die Höhe der Forderung an der Summe die der Störer an den vernünftigen Lizenzgeber für den Erwerb der Nutzungsrechte hätte zahlen müssen. Diesen Forderungen ist aus dargelegten Gründen nicht umgehend nachzukommen.

Erfolgsorientiert gegen die Abmahnung vorgehen

Bewahren Sie zunächst die Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verzichten Sie darauf selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer aufzunehmen und keiner Forderung umgehend nachzukommen. Wir empfehlen:

  1. Ruhe bewahren
  2. Keiner Forderung umgehend nachkommen
  3. Anwalt hinzuziehen
  4. Fristen Wahren

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern eine kostenlose Erstberatung. Nehmen Sie unser Angebot in Anspruch und erhalten sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihrer Chancen, weiterer Kosten und Konsequenzen unserer erfahrenen Anwälte. Wir sind hilfsbereit und für Ihren Sachverhalt offen.

 

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