Studiocanal GmbH lässt Logan Lucky von Waldorf Frommer schützen

Medienunternehmen wie die Studiocanal GmbH erfahren zunehmend Beeinträchtigungen ihrer urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen durch die illegale vervielfältigende Verbreitung ihrer Werke auf Filesharing Plattformen. Um ihre Ansprüche aus der Rechtsverletzung geltend zu machen und sich gegen weitere Beeinträchtigungen zu schützen, lassen sich die Medienunternehmen durch Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf Frommer aus München vertreten. Diese versucht in der Folge die Interessen mit Klagen und Abmahnungen durchzusetzen. Den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllt gleichsam wer das Filesharing betreibt, sowie der es nutzt. Beide Varianten sind unter die Definition des Störers zu fassen.

Welche Folgen hat die Abmahnung für mich?

Waldorf Frommer fordert mit der Abmahnung einerseits Schadenersatz als Regress für den erlittenen Schaden. Ferner begehrt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Letzteres ist dringendst abzuraten, da darin ein Geständnis des Empfängers der Abmahnung gewertet wird und dieser in der Zukunft bei gleichartigen Sachverhalten in Anspruch genommen wird. Vorausgesetzt ist jedoch das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr. Die Höhe der Schadenersatzforderung ergibt sich aus der Lizenzanalogie. Danach hat der vermeintliche Störer die Summe an den Lizenzgeber zu leisten, die er für den Erwerb der Lizenz für die Nutzungsrechte an den vernünftigen Lizenzgeber hätte leisten müssen.

Weitere von Waldorf Frommer abgemahnte Werke

  • The Accountant
  • Lucifer
  • Mord im Orient-Express
  • Young Sheldon

Wer wird abgemahnt

Abgemahnt wird der Störer. Oder zumindest derjenige den Waldorf Frommer als Störer qualifiziert. Denn unter Verwendung der Verkehrsdaten wird lediglich der Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt. Dass hiermit lediglich eine Vermutung vorliegt wird durch die Intransparenz der Ermittlungsmethode und dem Umstand manifestiert, dass das Ergebnis nicht nachzuvollziehen ist.  Folglich ist selbst eine Manipulation dieser Daten nicht auszuschließen. Folgt man dem BGH in seiner Rechtsprechung kommt es überhaupt nicht auf den Anschlussinhaber an. Vielmehr stellt der BGH auf die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss ab. Und diese Möglichkeit liegt in aller Regel bei gleich mehreren Nutzern vor. Selbst würde eine Tätervermutung für den Anschlussinhaber vorliegen könnte er dies mit der dargelegten Rechtsprechung widerlegen. Ferner liegt die Vermutung auch fern, da der Anschlussinhaber zufällig ist. Insbesondere in Mehrpersonenhaushalten würde die generelle Haftung des Anschlussinhabers im Widerspruch zu den Werten einer Wohngemeinschaft stehen. Es wäre unzumutbar dem Anschlussinhaber eine Kontrollpflicht aufzuerlegen, wäre dies im Kontext der Freiheit und des Vertrauens unter den Mitgliedern der Wohngemeinschaft unvereinbar. Die Folge wäre das Ende der gemeinsamen Nutzung eines Internetanschlusses.

So geht es weiter

Sie sollten zunächst die Ruhe bewahren und sich von der Abmahnung nicht verunsichern lassen. Da Waldorf Frommer die Abmahnung lediglich basierend auf einer Vermutung verschickt ergeben sich erfolgsversprechende Möglichkeiten gegen die Forderungen vorzugehen. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung um besagte Möglichkeiten gegen die Abmahnung vorzugehen wahrzunehmen.

  1. Ruhe bewahren und keiner Forderung umgehend nachkommen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf
  3. Konsultieren Sie einen Anwalt
  4. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten Ihnen im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer eine kostenlose Erstberatung. Sodann analysieren unsere Anwälte Ihren Sachverhalt und eruieren Ihre Chancen.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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