Daniel Sebastian mahnt für DigiRights Administration GmbH ab

Werke im Sinne des Urheberrechts werden kostenlos und ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte auf Filesharing Plattformen vervielfältigend verbreitet. Durch das illegale Anbieten der Werke erleiden Unternehmen aus der Medienbranche erhebliche Beeinträchtigungen ihres urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interesses. Die Beeinträchtigung liegt dabei sowohl im Betreiben des Filesharings, als auch in der bloßen Nutzung. So hält die DigiRights Administration GmbH die Nutzungsrechte an den Songs

  • Lost Frequencies – Reality
  • Starley – Call on Me
  • Thomas Gold – Magic

welche auf Filesharing Plattformen angeboten wurden. Um sich gegen weitere Verletzungen zu schützen und ihre Ansprüche aus der Urheberrechtsverletzung geltend zu machen lässt sich die DigiRights GmbH von der Kanzlei Daniel Sebastian vertreten. Diese wird mit Klagen und Abmahnungen tätig.

Die Forderungen

Daniel Sebastian begehrt eine Schadenersatzforderung als Regress für den beim Medienunternehmen entstandenen Schaden, sowie die Einwilligung einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Letztere dient dazu weitere Beeinträchtigungen der Verwertungsrechte auszuschließen. Jedoch ist davon abzuraten diese Erklärung zum Unterlassen abzugeben, da dies als Geständnis der Vorwürfe gewertet wird. Gibt der Empfänger der Abmahnung diese Unterwerfungserklärung ab wird er als Störer behandelt in bei gleichartigen Sachverhalten in der Zukunft in Anspruch genommen. Die Schadenersatzforderung bemisst sich an der Lizenzanalogie. Demnach hat der Störer die Forderung in Geld an den geschädigten Lizenzgeber zu leisten, die er vernünftigerweise für den Erwerb der Verwertungslizenz verlangt hätte. Hunderte bis tausend Euro sind dabei folglich Usus.

Wen mahnt Daniel Sebastian ab

Daniel Sebastian mahnt ab, wen sie für den Störer halten. Störer ist wer für die verletzende Handlung verantwortlich ist. So glaubt Daniel Sebastian unter Verwendung der Verkehrsdaten den Verantwortlichen ermittelt zu haben, obwohl sie mit dieser Methode lediglich den Anschlussinhaber der IP-Adresse können. Des Weiteren ist diese Methode ohnehin als fragwürdig anzusehen, da sie äußerst intransparent und nicht nachvollziehbar ist. Von daher ist nicht auszuschließen, dass die Daten nachträglich verändert wurden.

Des Weiteren stellt der BGH in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob jemand die Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss während der Rechtsverletzung hat. In aller Regel haben mehrere Nutzer auf denselben Anschluss Zugriff. So ist in Mehrpersonenhaushalten wie bei Familien oder in Wohngemeinschaften auch die Person des Anschlussinhabers zufällig. Diesem eine Protokoll – bzw. Überwachungspflicht aufzuerlegen wäre nicht mit den freiheitlichen und vertrauensvollen Grundwerten einer Wohngemeinschaft vereinbar. So würde eine generelle Haftung des Anschlussinhabers für die Handlungen Dritter mit selbstständigen Zugriff auf den von ihm bereitgestellten Zugriff das Ende einer gemeinsamen Anschlussnutzung bedeuten.

Folglich ist festzustellen, dass Daniel Sebastian lediglich den Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung vermutet und aufgrund dargelegter Gründe den tatsächlichen Störer nur schwerlich ermitteln kann.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor

Zunächst sollten Sie die Ruhe bewahren, die Abmahnung jedoch ebenso wenig ignorieren. Bevor Sie irgendeiner Forderung nachkommen setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung.

  1. Bewahren Sie die Ruhe
  2. Verzichten Sie darauf selbstständig mit Daniel Sebastian Kontakt aufzunehmen
  3. Kommen sie keiner Forderung umgehend nach
  4. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt
  5. Wahren Sie die Fristen von Daniel Sebastian

Allen Empfängern einer Abmahnung bieten wir von abmahnhelfer.de eine kostenlose Erstberatung. Unsere Anwälte analysieren im Anschluss Ihren Sachverhalt. Daraufhin teilen wir Ihnen mit, wie wir weitere Konsequenzen, Kosten und insbesondere Ihre Chancen einschätzen.

 

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