Album „Seelenleben“ von Andrea Berg durch Bergrecords GmbH abgemahnt

Die Bergrecords GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Album „Seelenleben“ von Andrea Berg abmahnen.

Warum mahnt die Bergrecords GmbH ab?

abmahnung-andrea-berg-bergrecordsGegenstand der Abmahnung, die Bergrecords GmbH über die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert verschickt, ist eine Urheberrechtsverletzung. Konkret wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen das Album „Seelenleben“ von Andrea Berg unberechtigt über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dem Adressaten werden in dem Schreiben auch Tag und Uhrzeit mitgeteilt, an welchem er das Album Seelenleben von Andrea Berg über seine IP-Adresse zum illegalen Download angeboten haben soll. In dem Verhalten des Abgemahnten liege eine unberechtigte Veröffentlichung des Musikalbums und eine Verletzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte der Bergrecords GmbH. Diese sei ausschließlich zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen berechtigt.

Diese Forderungen stellt die Bergrecords GmbH

Im Rahmen der Abmahnung macht die Bergrecords GmbH zunächst Schadensersatzansprüche geltend, die durch die rechtswidrige Verbreitung des Musikalbums über Internettauschbörsen entstanden seien sollen. Außerdem wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Frist von 14 Tagen aufgefordert. Dem Schreiben ist dazu eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch eine Vertragsstrafe enthält. Daneben fordert Bergrecords noch die Zahlung von lizenzanalogem Schadensersatz, sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 492,54 Euro und die Kosten des Auskunftsverfahrens, welche sich aus Gerichtskosten in Höhe von 200 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 300,80 Euro zusammensetzen. Letztlich wird dem Abgemahnten eine außergerichtliche Einigung angeboten. Dazu soll er innerhalb von 14 Tagen einen pauschalen Betrag von 1.500 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen. Wenn der Abgemahnte innerhalb der Frist die beigefügte Unterlassungserklärung nicht abgibt oder den Vergleichsbetrag zahlt, würden weitere rechtliche Maßnahmen gegen ihn eingeleitet werden.

Abmahnung erhalten? – So reagieren sie richtig!

Wenn auch sie eine Abmahnung der Bergrecords GmbH, vertreten durch die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert, erhalten haben, sollten sie dieses Schreiben keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von der Kanzlei VON RUEDEN wenden. Wir unterstützen sie gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden.

Dazu steht Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@abmahnhelfer.de) mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter 030 – 965 368 7366.

 

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