Abmahnung aus Berlin – „Deep Sounds Vol. 2“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Deep Sounds Vol. 2“ ab.

Mittels einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, sollen die Betroffenen den Musiksampler „Deep Sounds Vol. 2“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, weshalb eine Einwilligung von diesem zu erfolgen hat. Eine solche lag in diesem Fall gerade nicht vor.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ruhe bewahren!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags führt allein dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit nehmen über die Höhe der Forderung zu verhandeln. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung für Sie überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die vorbeugende Unterlassungserklärung!

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist empfehlenswert, wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, Sampler  oder eine Compilation betrifft; so wie auch in dem hier vorliegenden Fall. Es besteht hier die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von Daniel Sebastian wegen der unerlaubten Verwertung des Samplers „Deep Sounds Vol. 2“ erhalten haben, sollten Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir bieten Ihnen unsere Leistungen bundesweit zu günstigen Preisen an und in einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie die Möglichkeit Ihren persönlichen Fall zu schildern, sowie eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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