Abmahnung aus München – „Plötzlich Gigolo“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer  mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Plötzlich Gigolo“ ab.

Die Komödie „Plötzlich Gigolo“ soll laut dem Abmahnschreiben in einem Filesharing-Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dadurch wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht, ohne dass eine vorherige Einwilligung des Rechteinhabers erfolgte. Aus diesem Grund ist die öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich gewesen.

Von dem Abgemahnten wird nun ein Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro gefordert, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist. Der pauschale Abgeltungsbetrag beinhaltet die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten. In der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Mit übereilten Handlungen können Sie sich oft selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Jedoch sollten Sie auch nicht die Frist fruchtlos verstreichen lassen. Sodann setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Ein solches ist mit weiteren Kosten verbunden, weshalb es zu vermeiden gilt.

Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Dies hängt davon ab, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben oder nur sogenannter Störer sind. Als Störer haften Sie ausschließlich für den Aufwendungsersatz und müssen keinen Schadensersatz leisten.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Abzuraten ist jedoch von der Abgabe der vorformulierten Erklärung. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und kann Sie deshalb benachteiligen. Vielmehr sollte eine abgeänderte Version, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sie sollten dabei kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwerten, da diese häufig von juristischen Laien verfasst wurden und daher ungenau sein können. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann jedoch dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verwertung an dem Film „Plötzlich Gigolo“ abgemahnt wurden, nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei Abmahnhelfer.de. Wir sind für Sie sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erreichbar.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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