Abmahnung C-S-R Rechtsanwälte iAv. Karsten Fenner (fantastic-movieworld)

Derzeit (24.06.2013) mahnt der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop von der C-S-R- Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen im Auftrag von Karsten Fenner, welcher bei eBay als fantastic- movieworld agiert, Privatverkäufer bei eBay wegen mutmaßlichen Wettbewerbsverstößen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei?

In dem Schreiben der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wirf der Abmahner Karsten Fenner den Privatverkäufern bei eBay vor, dass die als “privat” bezeichneten Angeboten von Filmen/ DVDs, zweifelsfrei gewerbliche Angebote seien. Weitergehend wird nicht wie gesetzlich vorgegeben, über die Identität des Verkäufers  informiertet. Zusätzlich  wurden die Verbraucher nicht über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt. Diese mutmaßlichen Fehlverhalten stellen Wettbewerbsverstöße dar, wodurch der Abmahner als Mitbewerber das Recht habe die Privatverkäufer abzumahnen.

Die Abmahnungen erwecken den Anschein, dass es sich bei diesen um Serienbriefe handelt, bei denen lediglich der Adressat gewechselt und angepasst worden ist.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R fordert in ihrem Schreiben für ihre Mandanschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten, wobei in der Abmahnung ein Gegenstandswert von 20.000,00 Euro festgesetzt wurde.

Die Abmahnung der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei ist in jedem Fall ernst zu nahmen, es handelt sich nicht um “Abzocke”. Die Betroffene sollten sich grundsätzlich nicht über die hohe Gegenstandswerte wundern, denn diese sind bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen regelmäßig üblich.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Karsten Fenner (fantastic-movieworld) erhalten haben, sollten sie dennoch die Forderungen kritisch hinterfragen. Insbesondere ist es nicht ratsam die meist angehängte vorformulierte Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen. Regelmäßig sind diese zu Gunsten der Abmahner formuliert und können daher für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Eine Unterlassungserklärung bindet jedoch ein Leben lang, daher kann nach der  Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung auch ein Anwalt nicht mehr helfen, sich von diesem abgegebenen Versprechen loszusagen. Daher ist es regelmäßig ratsam sich vorerst rechtlich beraten zu lassen. Durch eine derartige Beratung mit einem fachkundigen Anwalt können Sie dann fristgerecht und insbesondere angemessen auf eine derartige Abmahnung reagieren.

 

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