Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH iAv. Malibu Media LLC – “Together at Last”

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag der Malibu Media LLC Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen ab.

Um was geht es bei der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft ist der Film “Together at Last”. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Filmwerk auf einer Internet-Tauschbörse (p2p) zum Download angeboten zu haben. Da die Filmproduzentin aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung Malibu Media LLC für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte das Werk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und weitergehend eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird in der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gefordert?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds macht für ihre Mandantschaft (Malibu Media LLC) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, welche dieser aufgrund der widerrechtlichen Handlung entstanden seien. Daher wird der Abgemahnte in dem Schreiben aufgefordert eine strafbewehrte vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Wie sollte auf die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft reagiert werden?

Grundsätzlich sollten Sie eine derartige Abmahnung nicht ignorieren, da dadurch vermeintlich entstandene Kosten nur unnötig durch weitere rechtliche Schritte gegen Sie in die Höhe getrieben werden könnten. Bezüglich der Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass diese ein Leben lang wirksam ist. Eine angehängte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher nicht voreilig unterzeichnet werden. Derartige Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und können für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Um dennoch die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten gegen Sie einzudämmen, sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese sollte unbedingt mit einem fachkundigen Anwalt aufgesetzte werden, um sie uneingeschränkt zu Ihren Gunsten auszuformulieren.

Auch die von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Malibu Media LLC geforderten 600,00 Euro sollten keinesfalls voreilig gezahlt werden. Der geforderte Betrag sollte regelmäßig im Vorhinein anwaltlich und an Hand des Einzelfalls überprüft werden.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht das Werk “Together at Last” der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Daher ist es ratsam die aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Malibu Media LLC – “Together at Last” von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen, so dass Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft reagieren können.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen des Filmes “Together at Last” erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 unverbindlich an. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

 

 

 

 

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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