Abmahnung Kanzlei Kornmeier & Partner iAv. Embassy of Music GmbH- “Passenger- Let her go”

Die Kanzlei Kornmeier & Partner spricht derzeit im Auftrag der Embassy of Music GmbH Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen aus.

Warum geht es bei der Abmahnung der Kornmeier & Partner?

Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner  ist das Musikwerk “Passenger- Let her go”. Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen das Musikwerk “Passanger- Let her go” in einer Internet- Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Dieses Anbieten sei ohne Einwilligung der Embassy of Music GmbH vorgenommen worden und daher widerrechtlich. Zu beachten bei derartigen Tauschbörsen ist, dass durch einen Download regelmäßig sich bereits auf dem Rechner befindende Dateien/Werke anderen Nutzern zum Herunterladen automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen stellt jedoch ein öffentliches zugänglich machen dar. Erfolgt dies ohne Einwilligung des Rechteinhabers, verstößt der Handelnde gegen das Urheberrecht.

Was wird gefordert?

In dem Schreiben wird der Abgemahnte von der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 Euro zu zahlen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Muisc GmbH wegen des Musikwerkes “Passanger- Let her go ” erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Eine derartige Abmahnung ist grundsätzlich ernst zunehmen.

Insbesondere stehen die Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner regelmäßig im Zusammenhang mit dem Herunterladen der vollständigen Ausgabe der German Top 100 Single Charts daher ist  mit Folgeabmahnungen anderer Kanzleien und anderen Rechteinhabern zu rechnen. Um diese Gefahr einzudämmen ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Regelmäßig ist bei derartigen Abmahnungen eine vorformulierte Unterlassungserklärung im Anhang zu finden. Diese sollten jedoch nicht voreilig unterzeichnet werden, da die Unterlassungserklärungen regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert sind und für Sie nachteilige Klauseln enthalten können. Viel mehr sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei sollte aber keinesfalls auf Muster- Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgegriffen werden. Eine Unterlassungserklärung ist ein Leben lang wirksam daher sollte die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung durch oder zumindest mit einem fachkundigen Anwalt erfolgen.

Die erhaltene Abmahnung sollte regelmäßig überprüft werden, speziell wenn es sich um Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts handelt um durch fristgerechtes und angemessenes Handeln auch Folgeabmahnungen zu umgehen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen des Musikwerkes “Passenger- Let her go” erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 unverbindlich an. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

 

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