Abmahnung Daniel Sebastian für „Bakermat – One Day (Vandaag)“

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH spricht der Rechtsanwalt Daniel Sebastian gegenüber Anschlussinhabern urheberrechtliche Abmahnung aus.

In dem Schreiben wird den betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen die Single „One Day (Vandaag)“ von Bakermat über ihren Internetanschuss über eine Online- Tauschbörse anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing bezüglich des Musiktitels „One Day (Vandaag)“ von Bakermat nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses öffentliche zugänglich machen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „One Day (Vandaag)“ von Bakermat dar.

Der Betroffene wird daher von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen als auch die angefallenen rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen den Musiktitel „One Day (Vandaag)“ von Bakermat zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Eine möglicherweise gegebene Verteidigung könnte in den unterschiedlichen Haftungsvarianten liegen. So kann gegebenenfalls die Zahlungsforderung (zumindest anteilig) zurückgewiesen werden, sofern beweissicher dargelegt werden kann, das eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „One Day (Vandaag)“ von Bakermat veranlasst hat. Somit ware eine Täterhaftung ausgeschlossen und gegen den Anschlussinhaber kann die Schadensersatzforderung nicht weiter verfolgt werden. Kann aufgrund vollständiger Einhaltung der, dem Anschlussinhaber obliegenden Pflichten weiterhin die sogenannte Störerhaftung ausgeschlossen werden ist eine gesamte Zurückweisung auch bezüglich des Unterlassungsanspruches möglich.

Welche Haftung in Ihrem voll nun einschlägig ist, muss an Hand des Einzelfalles beurteilt werden. Daher lohnt sich regelmäßig die rechtliche Überprüfung der ergangenen Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian für den Musiktitel „One Day (Vandaag)“ von Bakermat.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels „One Day (Vandaag)“ von Bakermat können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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