Abmahnung durch Fareds iAv. Voltage Pictures LLC – „The Zero Theorem“

Die Kanzlei Fareds mahnt derzeit im Namen der Voltage Pictures LLC Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Zero Theorem“ ab. Aufgrund von illegalem Filesharings seien der Voltage Pictures LLC gegenüber dem betroffenen Anschlussinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Daher werden die Abgemahnten von der Kanzlei Fareds im Namen ihrer Mandantschaft aufgefordert auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen, wodurch die Voltage Pictures LLC die Angelegenheit als erledigt ansehen werde.

Was ist eine Abmahnung? Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Der Vorwurf des illegalen Filesharings, also ein Werk widerrechtlich durch ein Upload auf Netzwerke wie eMule, bitTorrent und BearShare anderen Nutzern selbigen illegal öffentlich zugänglichgemacht zu haben, können sich viel abgemahnte Anschlussinhaber nicht erklären.

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei  wie die Kanzlei Fareds damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Zero Theorem tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Zero Theorem, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieses öffentliche Zugänglichmachen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht der Voltage Pictures LLC und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Zero Theorem dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Zero Theorem in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie unbedingt Ruhebewahren, voreilige Handlungen unterlassen und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

5.   Frist bewahren!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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