Abmahnung Waldorf Frommer – „Her“

Die Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragte erneut die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen romantischen Science-Fiction-Filmdrama „Her“ des Regisseurs Spike Jonze.

Durch einen widerrechtlichen Upload des Filmes „Her“ haben die Anschlussinhaber diesen über ein Netzwerk (p2p) anderen zum Download zur Verfügung gestellt und somit öffentlich Zuganglich gemacht. Da dieses öffentliche Zugänglich machen jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht der Warner Bros. Entertainment GmbH ist und der Upload ohne deren Einwilligung erfolgte habe der Anschlussinhaber die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film „Her“ verletzt.

Die Betroffenen werden aufgrund dessen durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für von der Warner Bros. Entertainment GmbH aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. So kann diese unter Umständen eine vollständige Anerkennung der von der Gegenseite gestellten Forderungen auch kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese überhöhte Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen.

Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung sind die viel weitreichenderen. Suchen Sie unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der ihnen das Erklärungsmuster zu ihren Gunsten abändern kann.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Wurden Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Her“ , können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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