Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, um Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ abzumahnen.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten, zu entrichten.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Betroffene soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern den US-amerikanischen Computeranimationsfilm „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere bei solchen Internet-Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Somit ist meist schon durch einmaliges Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Handeln Sie nicht vorschnell!

Falls auch Ihnen von Waldorf Frommer ein Abmahnschreiben zugestellt wurde, sollten Sie es vermeiden voreilige Handlungen zu tätigen. Eine übereilte Zahlung der Forderung führt dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe der Summer verhandeln können. Auch durch die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, die unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers.

Nach alldem raten wir Ihnen daher dazu, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Weiterhin kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert ist.

Abzuraten ist von der Kontaktaufnahme mit Waldorf Frommer. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Wenn auch Sie von den Anwälten von Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ abgemahnt wurden, geraten Sie nicht in Panik. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team von Abmahnhelfer.de auf und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder wenden Sie sich via Kontaktformular (zu finden auf unserer Website) an uns.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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