Abmahnung der pixelLAW Rechtsanwälte für Fotograf Benjamin Thorn

Herr Benjamin Thorn lässt aktuell durch die Kanzlei pixelLAW Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner, Hoch, Rosin) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Foto „Eugen 634“ Abmahnungen versenden.

Von den Abgemahnten werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 806,00 EUR und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 480,20 EUR gefordert.

Bereits in der Vergangenheit haben die pixelLaw Rechtsanwälte im Auftrag von Herrn Benjamin Thorn vermeintliche urheberrechtswidrige Verwendung von Fotografien abgemahnt. Die Abmahnungen betrafen Fotografien  u.a. mit den Bezeichnungen „Janine 350“, „ Tanja 626“, „ Tanja 559“, „ Klaudia 014“, „ Selina 830“, „ Yvonne 192“.

Haben Sie eine Abmahnung der pixelLAW Rechtsanwälte erhalten, können Sie uns unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung kontaktieren.

Bei Abmahnungen mit dem Vorwurf einer unerlaubten Verwendung von geschützten fotografischen Werken sind insbesondere 2 Punkte zu klären:

Ist die Fotografie im Sinne des Urheberrechtes tatsächlich verwendet worden?

Ist die Herkunft der Fotografie sicher festgestellt? (d.h. stammt sie ggf. aus einem frei zugänglichen Bilderarchiv oder anderen allgemein zugänglichen Quellen)

Wir überprüfen darüber hinaus den mit der Abmahnung geltend gemachten Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten. Die Höhe dieser Forderungen sind auch bei berechtigter Abmahnung in der Regel überhöht.

 

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
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