Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch i.A.d. Universal Music GmbH – “Battle Born” von The Killers

Derzeit sprechen die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen im Namen der Universal Music GmbH aus. Gegenstand dieser Abmahnungen ist das Album “Battle Born” von der US-amerikanischen Band The Killers.

Die Betroffenen sollen das Album “Battle Born” widerrechtlich anderen Nutzern auf einer Filesharingbörse öffentlich zugänglich gemacht haben. Zu beachten bei solchen Filesharingbörsen -auch Online-Tauschbörsen genannt- ist, dass durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten. Folglich liegt eine Rechtsverletzung vor, soweit keine Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgte. Die Abmahnung stellt die Reaktion auf diese Urheberrechtsverletzung dar. Sie beinhaltet einerseits die Aufforderung in Zukunft keine derartigen Rechtsverletzungen mehr zu begehen und andererseits die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung. Regelmäßig wird daher Folgendes gefordert:

– Löschung der abgemahnten Datei

– Abgabe der Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist

– Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages

Auch vorliegend wird die Erfüllung dieser drei Punkte vom Abgemahnten gefordert. Der pauschale Abgeltungsbetrag umfasst die Schadensersatzforderung und die Rechtsanwaltskosten und beläuft sich hier auf 1.200,00 €.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Regelmäßig ist davon abzuraten die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Grund dafür ist, dass sie stets zu weitgehend und deshalb nachteilig ist. Unter anderem stellt sie ein Schuldanerkenntnis dar, welches bei eventuellen gerichtlichen Verfahren als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann. Des Weiteren ist es möglich, dass Sie sich zur Zahlung einer überhöhten Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichten.

Es ist aber auch keine Lösung nicht auf die Abmahnung zu reagieren und keine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren riskieren. Vielmehr ist es ratsam einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Modifizierung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten zu beauftragen. Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung können Sie ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen. Durch die Abänderung der Unterlassungserklärung können Sie ein Schuldanerkenntnis ausschließen und eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Nicht empfehlenswert sind die im Internet befindlichen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese sind nicht an Ihren Einzelfall angepasst und entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in sehr vielen Fällen. Zuerst sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche durch einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen und sich die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen lassen.

Oft ist der zugrundegelegte Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltsgebühren bemessen oder der geltend gemachte Schadensersatz überhöht und können angegriffen werden. Bezüglich der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren ist zu beachten, dass diese auch tatsächlich zwischen dem Rechteinhaber und der Kanzlei vereinbart worden sein müssen. Dies gilt nicht bei einer pauschalen oder erfolgsbasierten Vergütung.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird der Anschlussinhaber, der zuvor ermittelten IP-Adresse, pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Hat stattdessen ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen, kann der Abgemahnte nur als sog. Störer haften. Störer ist, wer die Urheberrechtsverletzung durch das zur Verfügung Stellen des Internetanschlusses mitverursacht. Der Anschlussinhaber kann sich also nur entlasten, wenn er alles Zumutbare unternommen hat, um zu verhindern, dass über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen verübt werden. Dazu gehört der Nachweis, dass er die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten befolgt hat. Wenn dieser Nachweis gelingt, kann er sich von der Haftung befreien.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Werk “Battle Born” von The Killers erhalten, wenden Sie sich an uns für eine rechtliche Überprüfung. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.