Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Majestic Filmverleih GmbH – “Ausgerechnet Sibirien”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH. Den Adressaten wird vorgeworfen durch Filesharing in einem p2p-Netzwerk den Film “Ausgerechnet Sibirien” zum Download angeboten zu haben.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags in Höhe von 815,- Euro für die Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Die gestellten Forderungen bei einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung sollten unbedingt genau übergeprüft werden. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind. Das könnte dazu führen, dass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird als zunächst gefordert wird. Auch die Abgabe der häufig beigefügten Unterlassungserklärung ist mit Vorsicht zu genießen. Es kommt nicht selten vor, dass mehr gefordert wird als nötig ist. In einer modifizierten Unterlassungserklärung können die Verpflichtungen auf das Notwendige beschränkt werden. Diese sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt verfasst werden, von Vorlagen die im Internet zu finden sind ist ausdrücklich abzuraten. Eine Beratung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
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