Abmahnung durch APW Rechtsanwälte iAv. Universal Pictures GmbH – “Fast and Furious 6”

Die Universal Picture GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnung durch die APW Rechtsanwälte aussprechen.

In der Abmahnung der APW Rechtsanwälte wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen das Filmwerk: “Fast and Furious 6 “ auf einer Tauschbörse widerrechtlich anderen Nutzern zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Meist können sich die Abgemahnten den Vorwurf des unerlaubten Anbietens nicht erklären. Insbesondere ist aber bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird von den APW Rechtsanwälten gefordert?

Die APW Rechtsanwälte machen in ihrem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für ihre Mandantschaft geltend, welche der Rechteinhaberin Universal Pictures GmbH aufgrund der vermeintlichen Verletzungshandlung entstanden seien.

Daher wird der Betroffene aufgefordert, wie üblich bei Filesharing- Abmahnungen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrage in Höhe von 530,00 Euro zu zahlen. In dem Schreiben wird aufgeführt, dass dieser Betrag sich aus einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00 Euro und  einen Rechtsanwalt- Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 150,00 Euro zusammengesetzt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch, wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen hat, kann er als Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden.

Jedoch kann der in der Abmahnung der APW Rechtsanwälte festgelegte Schadensersatz nur dem Verantwortlichen selbst vorgehalten werden. Wohingegen der Störer nicht bezüglich des Schadensersatzes in Anspruch genommen werden kann.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine rechtliche Prüfung der Ansprüche Ihres Einzelfalles. Sollten Sie ebenfalls eine Filesharing- Abmahnung der APW Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Pictures GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk:“Fast and Furious 6” erhalten haben sollten sie folgende Handlungsempfehlungen beherzigen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Insbesondere sollte die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu weit gefasst und zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte daher für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Diese sollte vorerst abgeändert werden und von einem spezialisierten Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten ausformuliert werden. Eine Abgabe als solches sollte regelmäßig erfolgen, um die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten, welche mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wären, entgegenzutreten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.