Abmahnung Rasch Rechtsanwälte iAv. EMI Recorded Music GmbH – “Mylo Xyloto- Coldplay”

Derzeit versenden die Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Recorded Music GmbH urheberrechtliche Abmahnung wegen mutmaßlichen Rechtsverstößen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte?

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikalbum “Mylo Xyloto” der Künstlergruppe Coldplay. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass die EMI Recorded Music GmbH die Rechtinhaberin dieses Musikalbums ist. Diese Rechte habe der Betroffene verletzt, in dem er über seinen Internetanschluss auf einem Peer-to- Peer Netzwerk das Album anderen Nutzern zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht habe. Daher fordern die Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Recorded Music GmbH den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1200,00 Euro.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Viel mehr sollten sie mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes die Unterlassungserklärung abändern, so dass diese sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere sollte der von den Rasch Rechtsanwälte pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1200,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Höhe des Abgeltungsbetrages?

Auch könnte unter Umständen der Abgeltungsbetrag zu hoch angesetzte worden sein. Auf derartig hohe Forderungen hat nun auch die Bundesregierung reagiert und beschloss mit dem Beschluss vom 28.06.2013 die Deckelung der sogenannten Abmahnkosten. Dieses Gesetz ist zwar noch nicht rechtskräftig, da noch der Bundesrat eine Zustimmung erteilen muss, jedoch hat nun unter anderem das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) die Grundsätze des neuen Gesetzes in seinem Urteil angewendet und den Streitwert auf 1000,00 Euro gedeckelt. Wodurch sich die Anwaltskosten ebenfalls entschieden verringern.

Sollten Sie ebenfalls eine Filesharing- Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Recorded Music GmbH wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum: “Mylo Xyloto – Coldplay” ist es daher ratsam nicht voreilig zu handeln und einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufzusuchen. In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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