Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notar – „The Worlds End“

Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notar – „The Worlds End“

Derzeit (19.03.2014) mahnen die APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben die britische Action-Komödie „The Worlds End“ des Regisseurs Edgar Wright aus dem Jahr 2013  innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglichmachen.

Was wird von den APW –Rechtsanwälten & Notar gefordert?
Regelmäßig beauftragen Rechteinhaber Rechtsanwaltskanzleien mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Desweiteren machen die APW –Rechtsanwälten & Notar im Namen ihrer Mandantschaft -wie bei derartigen Filsharing-Abmahnungen üblich- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben die APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH wegen eines Urheberrechtsverstoßes der Action-Komödie „The Worlds End“ vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und für Sie somit nachteilig. Diese sollte vorerst insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.