Abmahnung durch Carvus Law Rechtsanwälte wegen – „Vivian Schmitt – Haremsdamen“

Im Auftrag der Silwa Filmvertrieb GmbH mahnen derzeit die Carvus Law Rechtsanwälte Anschlussinhaber wegen einer unerlaubten Veröffentlichung des Filmes „Vivian Schmitt- Haremsdamen“ ab.

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben den pornographischen Film  „Vivian Schmitt – Haremsdamen“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird von den Carvus Law Rechtsanwälten gefordert?

Wie für Filesharing- Abmahnungen üblich werden die Abgemahnten von den Carvus Law Rechtsanwälten im Auftrag der Silwa Filmvertrieb GmbH  aufgefordert:

  • eine strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben,
  • einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen und
  • dauerhafte und unverzügliche Löschung der abgemahnten Datei.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung den Carvus Law Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film  „Vivian Schmitt – Haremsdamen“ erhalten, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von den Carvus Law Rechtsanwälten im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann. Anderenfalls könnten Sie sich eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte vorab zu Ihren Gunsten abgeändert („modifiziert“) werden.

Lassen Sie sich auch nicht hinreißen sogenannte Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu verwenden. Sofern Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen sind Sie zumindest 30 Jahre lang an diese gebunden. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, mit dessen Hilfe Sie gegebenenfalls eine zu Ihren Gunsten ausformulierte Unterlassungserklärung erstellen können. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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