Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „300: Rise of an Empire“

Waldorf Frommer mahnt für die Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Films „300: Rise of an Empire“ ab.

Laut dem Abmahnschreiben soll der Betroffene den Film in einem p2p-Netzwerk anderen Usern zur Verfügung gestellt und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber, § 19 a UrhG.

Was will Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Waldorf Frommer fordert von dem Adressaten des Abmahnschreibens dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des Films „300: Rise of an Empire“,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie Post von Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser sollte für sie die geltend gemachten Ansprüche der gegnerischen Partei überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Auf keinen Fall sollten Sie Waldorf Frommer kontaktieren – auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens könnte jede Ihrer Aussagen zu ihrem Nachteil verwertet werden. Möglicherweise wird gleichzeitig versucht, Sie davon zu überzeugen, dass es keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Auch nicht empfehlenswert ist die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags. Indem Sie diesen entrichten, nehmen Sie sich selbst die Möglichkeit über die Summe zu verhandeln; dies ist im Nachhinein nämlich ausgeschlossen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahren, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist, ausschließen können. Jedoch raten wir Ihnen zu der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, die sich ausschließlich auf die notwendigen Angaben bezieht. Diese sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt abgefasst werden. Es ist von dem Gebrauch eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet abzuraten, da diese häufig von juristischen Laien verfasst wurden und deshalb Ungenauigkeiten enthalten. Zu beachten ist aber, dass schon die kleinsten Ungenauigkeiten dazu führen können, dass die Erklärung vor Gericht unwirksam ist.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „300: Rise of an Empire“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und wir werden Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sie können uns dafür unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 sieben Tage die Woche erreichen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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