Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „538 Dance Smash Ibiza 2014“

Derzeit mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „538 Dance Smash Ibiza 2014“ ab.

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe das Album „538 Dance Smash Ibiza 2014“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht. Die Rechteinhaberin, die DigiRights Administration GmbH, hat vorliegend jedoch keine notwendige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung abgegeben, sodass diese rechtswidrig war.

Im Namen seiner Mandantschaft fordert der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Abgemahnten auf, das betroffene Werk unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.400 Euro zu zahlen.

Keine voreiligen Handlungen!

Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nicht selbst durch vorschnelles Handeln abschneiden. Nicht empfehlenswert ist die sofortige Begleichung des geforderten Betrags. Im Nachhinein ist ein Verhandeln über die Höhe der Forderung nämlich nicht mehr möglich. Auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Prüfung abgegeben werden. Sie ist meist zu weitgehend und kann ein Schuldanerkenntnis darstellen, was dazu führt, dass Sie unabhängig davon, ob Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben oder nicht, haften. Stattdessen sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt abändern lassen. Dieser sollte die Unterlassungserklärung auf die notwendigen Angaben reduzieren und möglichst zu Ihren Gunsten formulieren. Weiterhin kann der Anwalt für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen. Er kann herausfinden, ob Sie haften und wenn ja inwieweit. Diese Frage ist einzelfallabhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich kann jedoch zwischen der Täter- und der sogenannten Störerhaftung unterschieden werden. Währen der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de!

Falls auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums „538 Dance Smash Ibiza 2014“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Vielmehr sollten Sie Ruhe bewahren und das kostenlose Erstgespräch des Abmahnhelfer.de Teams wahrnehmen. Sie bekommen zudem sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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