Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Maman und Ich“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem französischen Film „Maman und Ich“.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Adressat des Abmahnschreibens soll mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p), wie eDonkey oder BitTorrent, den 2013 erschienenen Film „Maman und Ich“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Diesen Vorwurf können sich viele der Betroffenen nicht erklären. Insbesondere bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Somit liegt meist schon bei einem einmaligen Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung vor.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und vorschnelle unüberlegte Handlungen vermeiden. Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben und die erhaltene Abmahnung rechtlich überprüfen. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit modifizieren, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Wenn Sie die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen haben, sind Sie der Täter und haften vollumfänglich. Soweit Sie die Urheberrechtsverletzung mitverursacht haben, indem Sie Ihren Internetanschluss Dritten zur Verfügung gestellt haben, kommt eine Haftung als Störer oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Täter der Urheberrechtsverletzung volljährig ist und deshalb eigenverantwortlich haftet oder ob er minderjährig ist.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Maman und Ich“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. In dem ersten Gespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sodann eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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