Abmahnung durch Daniel Sebastian iAv. DigiRights – „Kontor Festival Sounds 2014“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber aufgrund von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an Musiktiteln, die sich auf der aus 2 CD´S bestehenden Compilation „Kontor Festival Sounds 2014“ befinden.

Auf der Compilation befinden sich unter anderem Songs wie:

01. Dimitri Vegas & Like Mike vs Sander van Doorn – Project T (Martin Garrix Remix)
02. Hardwell & MAKJ – Countdown
03. Deorro – Yee
04. Martin Garrix – Animals
05. Cosmic Gate – So Get Up
06. Nicky Romero – Toulouse
07. Fedde Le Grand And Sultan & Ned Shepard – No Good
08. Afrojack – Esther 2k13 (D.O.N.S. & Tristan Casara Remix).

Durch einen widerrechtlichen Upload der Compilation „„Kontor Festival Sounds 2014“ und dadurch den darauf befindlichen Musiktiteln habe der Anschlussinhaber die Rechte der DigiRights Administration GmbH verletzt. Der Rechtsanwalt fordert daher die abgemahnten Anschlussinhaber, wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2400,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Im Namen der DigiRights Administration GmbH fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2400,00 Euro. Dieser Betrag beinhaltet zwar sowohl den Schadensersatz als auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten, jedoch ist dieser sehr hoch angesetzt.

In der Regel bestehen hierbei zwei Möglichkeiten die Höhe zu reduzieren.

Zum einen kann eine zumindest anteilige Zurückweisung aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmöglichkeiten stattfinden. So wird der Anschlussinhaber zwar vorerst als Täter in die Haftung genommen, aufgrund der zuvor ermittelten IP-Adresse, jedoch kann aufgrund dieser Ermittlung lediglich gesagt werden, wer Anschlussinhaber ist. Das heißt aber nicht, dass der Anschlussinhaber zwangläufig auch die Urheberrechtsverletzung an der Compilation „„Kontor Festival Sounds 2014“ veranlasst hat. Insbesondere in einem Mehrpersonenhaushalt, indem der Internetanschluss von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt wird, kann eine ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Compilation „„Kontor Festival Sounds 2014“ begangen hat. Dann kann der Anschlussinhaber zwar noch als sogenannter Störer haften, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig. Und zumindest der Schadensersatz kann zurückgewiesen werden. Welche Haftungsvariante vorliegt ist grundsätzlich an Hand des jeweilige Einzelfalles zu beurteilen.

Zum anderen wird immer häufiger ein derartig hoher Forderungsbetrag durch Gerichte eher kritisch begutachtet und kann auch von diesen nach unten korrigiert werden.

Zahlen Sie daher nichts ohne vorherige rechtliche Überprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Im Zweifel zahlen Sie anderenfalls zu viel. Das kann meist im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Meist ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Compilation, wie z.B. die „Kontor Festival Sounds 2014“, Sampler  oder eine Chartcontainer betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der an „Kontor Festival Sounds 2014“, können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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