Abmahnung durch Waldorf Frommer –„The Big Bang Theory“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht derzeit Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „The Big Bang Theory“ aus.

Der Vorwurf der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lautet illegales Filesharing. Durch einen widerrechtlichen Upload von Folgen der TV-Serie „The Big Bang Theory“ auf Online-Tauschbörsen habe der abgemahnte Anschlussinhaber die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt.

Was wird von der Warner Bros. Entertainment GmbH gefordert?

Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens seien der Warner Bros. Entertainment GmbH Unterlassungs-und Schadensersatzansprüche entstanden. Diese Ansprüche mache nun die Kanzlei Waldorf Frommer durch die Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft geltend. Der wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Big Bang Theory“ Abgemahnte wird von er Kanzlei Waldorf Frommer daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu Erstatten. Gegen die Zahlung eines Betrages in Höhe von 519,50 Euro und Abgabe einer Unterlassungserklärung wird den Abgemahnten angeboten die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen um weitere Unannehmlichkeiten zu umgehen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen vorerst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Auch wenn der Anschlussinhaber grundsätzlich als Täter aber auch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden kann, bestehen diesbezüglich verschiedene Haftungsumfänge. So ist lediglich der Täter schadensersatzpflichtig. Haben nun Sie als Anschlussinhaber gerade nicht die Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Big Bang Theroy“ veranlasst so kann eine Täterhaftung dann ausscheiden, wenn somit die ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Big Bang Theroy“ herbeigeführt hat. Eine derartige Sachlage kann insbesondere dann vorliegen, wenn Sie als Anschlussinhaber in einem Mehrpersonenhaushalt leben, in dem gleichermaßen der Internetanschluss genutzt wird. Welche Haftungsvariante vorliegt muss regelmäßig im Einzelfall rechtlich untersucht werden.

Nicht zu vergessen ist dann aber noch der Unterlassungsanspruch. Durch Fehler bei der Erfüllung dieses Anspruches können weitreichende negative Folgen entstehen. Nicht ratsam ist es daher die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist meist zu weitgehend. So kann diese sowohl die Anerkennung aller von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft geltend gemachten Ansprüche als auch eine überhöhte Vertragsstrafe enthalten. Da diese Erklärung aber den Anschlussinhaber regelmäßig ein Leben lang binden können auch die nicht gerade vorteilhaften Formulierungen den Abgebenden ein Leben lang treffen.

Da aber in der Regel sowohl gegen einen Täter als auch gegen einen Störer ein Unterlassungsanspruch gegeben sein kann, sollte auch bei einer möglicherweise zumindest anteiligen Zurückweisung der Zahlungsaufforderung ein fachkundiger Rechtsanwalt die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung rechtlich überprüfen und gegebenenfalls zu Ihren Gunsten modifizieren.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der TV-Serie „The Big Bang Theory“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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