Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Jubel“ von Klingande

Die DigiRights Administration GmbH mahnen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Jubel“ von Klingande ab. In der Abmahnung wird der Betroffene von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian?

Sollten auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian in Folge einer Urheberrechtsverletzung des Musititels „Jubel“ von Klingande geworden sein, sollten Sie diese auf jeden Fall ernstnehmen und Ruhe bewahren. Beachten Sie folgende Handlungsempfehlungen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, wie z.B. die German Top 100 Single Charts, Sampler  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77  können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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