Abmahnung durch Daniel Sebastian – „The Call – Leg nicht auf“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Call – Leg nicht auf“ ab.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen den Kidnapping-Thriller „The Call – Leg nicht auf“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert Daniel Sebastian einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00 Euro. Außerdem soll der Film unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner gelöscht werden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Was tue ich, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Es ist keine Lösung vorschnelle Handlungen zu tätigen und beispielsweise den geforderten Betrag zu entrichten. Dadurch entziehen Sie sich Ihre Verhandlungsbasis.

Stattdessen sollten Sie Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Teilweise sind die Streitwerte überzogen, sodass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird, als zunächst von der Gegenseite gefordert wird.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie ansonsten der Gefahr ausgesetzt sind, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird, welches mit hohen Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie davon absehen, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und kann Klauseln enthalten, die Sie benachteiligen. Daher sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Für die Abänderung der Unterlassungserklärung sollten Sie sich an einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollten nicht verwendet werden. Diese sind häufig von juristischen Laien verfasst und enthalten daher oft Ungenauigkeiten, die zu der völligen Wertlosigkeit der Unterlassungserklärung vor Gericht führen können.

Falls auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian erhalten haben, wegen der unerlaubten Verwertung des Films „The Call – Leg nicht auf“ sollten Sie sich bei unserer Kanzlei melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und wir Ihnen sodann eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden. Unsere Telefonnummer lautet: 0800 – 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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