Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“

Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Samplers „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“ den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.400,00 Euro zu zahlen. Nach Zahlung des Betrages sei die Angelegenheit dann erledigt.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Um jedoch die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens vollständig auszuräumen ist es regelmäßig erforderlich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Unter Umständen kann es sogar ratsam sein eine einer vorbeugenden Unterlassungserklärung abzugeben, da es sich um einen Vorwurf des Filesharings eines Samplers, wie z.B. die „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“, Chartcontainer  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Ähnliches gilt für die Zahlungsaufforderung. Auch bezüglich dieser ist eine voreilige und vor einer rechtlichen Überprüfung getätigte Handlung regelmäßig nachteilig. Eine nachträgliche Verhandlung bezüglich der Höhe ist nach einer Zahlung meist nicht mehr möglich.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Sampler„Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“, erhalten haben bewahren Sie Ruhe und vermeiden sie sowohl voreilige Reaktionen als auch eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Suchen Sie einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, der dann Ihre Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“ auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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