Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Contact“ von ATB

Die DigiRights Administration GmbH beauftragte nun erneut den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Contact“ des Künstlers ATB. Die Adressaten der ausgesprochenen Abmahnungen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.400,00 Euro zu zahlen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Regelmäßig beauftragen Rechteinhaber, wie DigiRights Administration GmbH Kanzlei mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen. Die Abmahnung durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist dabei die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Auch in dem Schreiben von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian lautet der Vorwurf illegales Filesharing. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen das Musikalbum „Contact“ von ATB über ihren Internetanschluss innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zum Download zur Verfügung gestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist der DigiRights Administration GmbH gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von AT zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung der DigRIghts Administration GmbH ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB gegeben

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Zu beachten ist jedoch, dass der Anschlussinhaber jedoch gerade keine Anlasslose Überwachungspflicht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern und auch nicht gegenüber Untermieter hat.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Contact“ von ATB, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Vermeiden Sie voreilige und damit übereilte Handlungen. Durch diese könnten Sie ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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