Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Germany`s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“

Den Betroffenen wird in dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian zur Last gelegt, das Musikwerk „Germany`s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund einer derartig begangenen Urheberrechtverletzung an dem Musikwerk „Germany`s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ werden die Betroffenen aufgefordert wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, innerhalb einer knappen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Gegen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 600,00 Euro sehe die Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH die Angelegenheit als erledigt an.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung von Daniel Sebastian bekommen habe?

Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Germany`s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ erhalten, so bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich unbedingt die Frist. Innerhalb dieser Frist sollten Sie auch unbedingt auf die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Germany`s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ reagieren! Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, welches mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Auch wenn Sie unbedingt innerhalb der First reagieren sollten heißt das aber nicht, dass es ratsam ist voreilige den Forderungen der DigiRights Administration GmbH eingehen sollten. Insbesondere werden die Anschlussinhaber grundsätzlich pauschal in die Haftung genommen. Eine pauschale Haftung gibt es aber gerade nicht für den Anschlussinhaber. Insbesondere bei Mehrpersonenhaushalten, die gleichermaßen und eigenverantwortlich den Anschlussnutzen kann unter Umständen eine sogenannte Täterhaftung ausgeschlossen werden und somit auch die Zahlungsaufforderung zum Schadensersatz zurückweisen. Zwar könnten Sie als Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer haften, gegen den kann jedoch lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiterverfolgt werden.

Um derartige Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu Nichte zu machen sollten Sie daher nicht die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese enthält meist eine vollstände Anerkennung der von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderung. Auch eine Zahlung des Betrages verhindert eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages. Suchen Sie stattdessen einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorerst die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.