Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen das Musikalbum „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die Rechte Sony Music Entertainment Germany GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles begangen hat, können Sie als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Der Störer muss regelmäßig für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Eltern keine Pflicht zur dauerhaften Überwachung haben. Sofern die Eltern also ihre minderjährigen Kinder hinsichtlich sogenannter Filesharing-Aktivitäten belehrt und ihnen solche verboten haben, kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht.

In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „The Blessed Unrest“ von Sara Bareilles von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein neues Urteil gefällt (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). In diesem Urteil stellt der BGH klar, dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen durch den volljährigen Familienangehörigen vorliegt, hat der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Überwachungspflichten. Verstößt er sodann gegen diese Pflichten, haftet er als Störer.

In der Regel lohnt sich auch im Bezug auf die unterschiedlichen Haftungsvarianten und damit einhergehende gegebenenfalls entstandene Verteidigungsmöglichkeiten lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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