Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Winter´s Tale“

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Winter´s Tale“ abzumahnen.

Im Gegensatz zu früher werden die Abmahnschreiben nun per Einschreiben verschickt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe den US-amerikanischen Fantasyfilm „Winter´s Tale“ innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zum Herunterladen angeboten.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser setzt sich aus Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und Aufwendungsersatzkosten in Höhe von 215,00 Euro zusammen. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgegeben werden.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Falls auch Sie ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und es unterlassen mit den Anwälten der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Es kann sein, dass bei einem Telefonat mit der Kanzlei Waldorf Frommer versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt. Außerdem ist es so, dass jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden kann, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen.

Wir empfehlen Ihnen daher zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der prüfen kann, ob die geltend gemachten Forderungen rechtmäßig sind. Des Weiteren kann er die beigefügte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen. Dieses ist dringend notwendig, da die vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig zu weitgehend sind. Sie benachteiligen daher regelmäßig die abgemahnten Anschlussinhaber. Deshalb ist es ratsam, dass der Rechtsanwalt für Sie eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abfasst.

Weiterhin muss herausgefunden werden, ob und inwieweit Sie haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter (vollumfängliche Haftung) und der Haftung als Störer (Haftung nur für Aufwendungsersatzkosten) unterschieden.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Winter´s Tale“ abgemahnt wurden, suchen Sie sich Hilfe bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahhelfer.de Team!

 

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