Abmahnung durch Daniel Sebastian – Dream Dance Vol. 71

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiksampler „Dream Dance Vol. 71“.

Der Sampler „Dream Dance Vol. 71“ enthält unter andem folgende Tracks:

  • Armin van Buuren – Save My Night
  • Qubicon & Reunify feat Yoshi Breen – Utopia
  • Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard
  • New World Sound and Thomas Newson – Flute

Der Abgemahnte soll den Musikampler „Dream Dance Vol. 71“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Gem. § 19 a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro zu entrichten.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Filesharing-Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Es ist nicht empfehlenswert eine vorschnelle Zahlung der Forderung vorzunehmen. Der Verteidiger wird nämlich regelmäßig das Ziel verfolgen, die Forderung der Zahlung zumindest anteilig zurückzuweisen. Eine Verhandlung über die Höhe des Betrags ist im Nachhinein nicht mehr möglich.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Des Weiteren kann er nach Kenntnisnahme der jeweiligen Umstände des Einzelfalls, Ihnen sagen, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann niemals pauschal beantwortet werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ausschließen können. Jedoch sollten Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und kann Sie daher unnötig benachteiligen. Aus diesem Grund sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden. Es gibt viele Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung in Internetforen. Diese Vorlagen sollten jedoch nicht benutzt werden, da sie häufig ungenau und nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten sind. Sie sollten sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Falls also auch Sie eine Abmahnung des Anwalts Daniel Sebastian wegen illegaler Verwertung des Samplers „Dream Dance Vol. 71“ erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Sie erreichen unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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