Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Der Teufelsgeiger“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wurde von der Universum Film GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Teufelsgeiger“ abzumahnen.

Die Anwälte von Waldorf Frommer werfen dem Abgemahnten vor, das biographische Drama „Der Teufelsgeiger“ innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrent oder eDonkey, anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da der Rechteinhaber, die Universum Film GmbH, keine vorherige Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgte diese widerrechtlich.

Was möchte Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag, der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten enthält, in Höhe von 815,00 Euro sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Es ist davon abzuraten, übereilte Handlungen vorzunehmen. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führt beispielsweise dazu, dass Sie sich selbst die Option verbauen über die Höhe der Summe zu verhandeln; dies ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Sie sollten innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Zudem kann er die Unterlassungserklärung so abändern, dass sie nur noch die notwendigen Angaben enthält. Häufig sind in den vorformulierten Unterlassungserklärungen Klauseln enthalten, die eine zeitliche Geltung der Erklärung über einen Zeitraum von über 30 Jahren festlegen oder ein Schuldanerkenntnis beinhalten. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden.

Des Weiteren muss geprüft werden, ob Sie als Täter oder als Störer haften oder ob möglicherweise sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht kommt. Die Frage der Haftung muss stets gesondert geprüft werden, da sie von den jeweiligen Umständen abhängt.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Der Teufelsgeiger“ abgemahnt wurden, sollten Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem sie uns Ihren Fall berichten können und eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Zudem haben wir aufgrund von Pauschaltarifen die Möglichkeit, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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